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Frau in Pakistan verschwundenMord ohne Leiche – Kölner „Guru“ wehrt sich gegen Urteil

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Das Kölner Landgericht hatte den 45-Jährigen zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.

Der mysteriöse Fall um einen Kölner „Magier“ und eine in Pakistan verschwundene Bankerin geht weiter. Nach der vergangene Woche durch das Landgericht Köln ausgesprochenen lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes hat Verteidiger Philipp Thiée Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der Anwalt hatte von Manipulationen bei den Ermittlungen gesprochen und Freispruch beantragt.

Köln: Richter sprach von schillerndem Mordverfahren

Zunächst haben der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg und seine beiden Kolleginnen der Schwurgerichtskammer noch einige Wochen Zeit, die schriftlichen Urteilsgründe zu verfassen. Danach muss die Verteidigung ihre Revision ausführlich begründen. Sollte der BGH dann Rechtsfehler zum gravierenden Nachteil des Beschuldigten feststellen, würde der Fall nach Köln zurückverwiesen.

Der Richter hatte von einem schillernden Verfahren gesprochen. Ein zwölf Jahre alter Mordfall, ohne gefundene Leiche, dazu noch in Pakistan und ein Beschuldigter, der sich als Experte für schwarze Magie ausgegeben hatte. Der Kölner mit pakistanischen Wurzeln soll sein späteres Opfer zunächst finanziell ausgenommen haben, mit der Anwendung von Ritualen und dem Verkauf von Heilsteinen.

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Köln: Opfer soll mehr als 250.000 Euro gezahlt haben

Mehr als umgerechnet 250.000 Euro soll der „Guru“ seinem Opfer abgeknöpft und es so finanziell ruiniert haben. Die damals in der Schweiz lebende 40-Jährige soll sich aufgrund einer Krise auf den Kölner eingelassen und sich so neues Lebensglück versprochen haben. Aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und Rückzahlungsforderungen soll der 45-Jährige einen Mordplan geschmiedet haben.

Laut den Feststellungen des Landgerichts habe der Angeklagte die Frau unter dem Vorwand nach Pakistan gelockt, mit ihr eine Messe für Heilsteine zu besuchen. „Diese angebliche Veranstaltung gab es nicht“, stellte der Richter fest. Nach der Abholung am Flughafen habe der Kölner die 40-Jährige mit einem Medikament sediert, erdrosselt und ihre Leiche in einen Abwasserkanal geworfen.

Köln: Angeblicher Komplize in Pakistan freigesprochen

Verteidiger Thiée hatte kritisiert, dass die Ermittlungen auf den Aussagen eines angeblichen Komplizen in Pakistan fußten, der später freigesprochen wurde. Nachweislich habe es im Verfahren dort Manipulationen gegeben. Richter Hengstenberg hatte zwar schwierige Rahmenbedingungen erwähnt. Letztlich habe allerdings jedes Indiz zusammen genommen ein ganz klares Bild ergeben.

Das Verfahren wurde in Köln geführt, da der Angeklagte mit deutschem Pass nicht ausgeliefert werden konnte – in Pakistan hätte ihm die Todesstrafe gedroht. Der 45-Jährige befindet sich schon seit mehr als elf Jahren im Gefängnis, weil er seine Stieftochter und deren Freundin sexuell missbraucht hatte. Die Haftzeit würde auf ein rechtskräftiges Mordurteil teilweise angerechnet.