AboAbonnieren

Mord ohne LeicheFrau von „Magier“ nach Pakistan gelockt und getötet – Urteil in Köln gefallen

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Vorsitzende Richter sprach von einem Bündel von Indizien, die den Angeklagten überführt hätten.

Ein schillerndes Verfahren um einen Mord ohne Leiche, dazu noch in Pakistan – so begann der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg am Dienstag im Landgericht die Begründung seines Urteils gegen einen Kölner, der eine lebenslange Gefängnisstrafe erhielt. Der Mann soll als Experte für schwarze Magie aufgetreten sein, eine Frau finanziell ausgenommen und schließlich getötet haben.

Köln: Mit „schwarzer Magie“ mindestens 250.000 Euro erbeutet

Für die Durchführung magischer Rituale und den Erwerb von Heilsteinen habe die Geschädigte in den Monaten vor der Tat mindestens 250.000 Euro an den „Heiler“ mit pakistanischen Wurzeln gezahlt. Die Bankerin aus der Schweiz, die an schwarze Magie glaubte, habe ihre gesamten Ersparnisse ausgegeben, sich für den „Hokuspokus“ zuletzt sogar Geld von ihrer Schwester leihen wollen.

Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen und möglicher Rückforderungen des ergaunerten Geldes habe der Angeklagte die Ermordung der 40-Jährigen geplant und sie in sein Heimatland gelockt – unter dem Vorwand, dort gemeinsam eine Börse für Heilsteine in einem Hotel zu besuchen. „Eine solche Veranstaltung gab es nachweislich nicht“, erklärte Richter Hengstenberg.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Frau in Pakistan betäubt und erdrosselt

Mit einem Mietwagen hätten der Angeklagte und ein Komplize die Frau vom Flughafen abgeholt, später an einem Teestand angehalten. Dem Opfer sei ein Beruhigungsmittel ins Getränk gemischt worden, dann sei es ohnmächtig geworden. Der Kölner habe die Frau danach mit einem Seil erdrosselt. Die Leiche hätten die Täter in einen Kanal geworfen – der Körper wurde nie gefunden.

Ein Bündel an Indizien habe den Angeklagten, der die Tat bestritten hat, überführt. „Knallharte Fakten“ nannte der Richter aussagekräftige Banküberweisungen, Handydaten oder einen sichergestellte Skype-Chat zwischen Angeklagten und Opfer kurz vor der Tat. Dazu habe der Komplize in Pakistan den Kölner schwer belastet. So habe sich „ein stimmiges Bild“ ergeben, so Hengstenberg.

Verteidiger Ingo Thieé hatte einen Freispruch für den Mandanten gefordert. Ermittlungen in Pakistan seien manipuliert gewesen, der vermeintliche Komplize am Ende sogar straffrei ausgegangen. Dem hatte Hengstenberg entgegnet, dass man an andere Urteile nicht gebunden sei. Zudem sei die Pakistan-Entscheidung nicht rechtskräftig und habe ohnehin nur den Mitbeschuldigten betroffen.

Kölner saß wegen Missbrauchs bereits elf Jahre in Haft

Der 45-Jährige sitzt bereits seit mehr als elf Jahren im Gefängnis, weil er sich an seiner Stieftochter und deren Freundin sexuell vergangen hatte. Da der Mord vor dem ersten Prozess geschah und die Strafe teilweise angerechnet werden musste, könnte der Mann – vorausgesetzt, das jetzige Urteil wird rechtskräftig – trotz ausgeurteilter lebenslanger Haft bereits in acht Jahren wieder frei kommen.

Das Verfahren wurde in Köln geführt, da der Angeklagte auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Er wurde nicht nach Pakistan ausgeliefert, da ihm die Todesstrafe gedroht hätte. Im Hinblick auf den dort ergangenen Freispruch für den Mitbeschuldigten sagte Verteidiger Thieé nach dem Urteil, dass dem Mandanten – trotz aller Risiken – wohl doch besser in Pakistan der Prozess gemacht worden wäre.