Das Landgericht Köln zeigte sich von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt.
Tatort Kölner ChlodwigplatzMordattacke am „Poldi-Döner“ – so lange müssen die Täter ins Gefängnis
Mit hohen Haftstrafen endete am Montag vor dem Landgericht der Prozess gegen zwei Männer, die für eine fast tödlich verlaufene Mordattacke vor dem „Mangal“-Dönerladen am Chlodwigplatz verantwortlich sein sollen. Elf und elfeinhalb Jahre müssen die Angeklagten ins Gefängnis. Als Motiv der Bluttat nannte das Gericht Schmähungen der Opfer gegen eine rockerähnliche Sekte im Internet.
Köln: Schmähungen gegen Sekte als Auslöser der Bluttat
Ein Angeklagter sei bereits seit dem Jahr 2016 Mitglied der geschmähten Sekte gewesen. Die Verantwortlichen hätten es sich zur Aufgabe gemacht, gegen sogenannte „Hater“ vorzugehen. Das habe laut Richter Alexander Fühling schon in der Vergangenheit zu blutigen Auseinandersetzungen geführt. Im aktuellen Fall hatten die Beschuldigten auf Anraten ihrer Verteidiger Dirk Schlei und Marc Donay geschwiegen. Ziel der Anwälte war ein Freispruch.
Die beiden Geschädigten sollen in einem Livestream mehrfach Stimmung gegen mutmaßliche Mitglieder der Sekte gemacht und Enthüllungen angekündigt haben. Am Tattag hätten sie zudem preisgegeben, sich in einer Streamingpause einen Imbiss beim beliebten „Poldi-Döner“ zu genehmigen. Damit hätten sie ihren Standort verraten, was die Täter ausgenützt hätten.
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Köln: Ein Opfer flüchtete hinter die Theke von „Poldi-Döner“
Mit Pfefferspray habe einer der Angeklagten direkt auf seinen Kontrahenten eingewirkt, dann in schneller Abfolge Messerstiche folgen lassen. Nur knapp sei dabei einer Arterie am Hals verfehlt worden. Das Opfer flüchtete hinter die Theke des Dönerladens. Laut Richter Fühling habe er die Mitarbeiter nach scharfen Messern zu seiner Verteidigung gefragt, diese aber nicht erhalten.
Vor dem geschlossenen Rewe-Markt hätten die Täter dann den Begleiter des Mannes attackiert, zunächst ebenfalls mit Pfefferspray. „Töte ihn“, habe einer der Angeklagten dann zu seinem Komplizen gerufen. An einem Fahrradständer sei auf den Geschädigten eingestochen worden. Beide Geschädigte hatten lebensbedrohliche Verletzungen erlitten und wurden in Kliniken gebracht.
Köln: Auf Bildern der Überwachungskamera erkannt
Überführt wurde laut Richter Fühling einer der Täter auch durch Bilder einer Überwachungskamera. Das Gesicht des Mannes sei dort klar zu erkennen. „Wir hatten nie Zweifel, dass es sich um den Angeklagten handelt“, so der Richter. Auch Gutachter hätten eine Übereinstimmung zwischen Überwachungsbildern und Angeklagten festgestellt, einer auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz.
Belastend sei laut Gericht auch die Tatsache, dass beide Beschuldigte nur kurz vor der Tat gemeinsam aus dem Ausland nach Deutschland gereist und das Bundesgebiet nach der Attacke auch gemeinsam wieder in Richtung Türkei verlassen hätten. Ein Angeklagter wurde dort festgenommen, ein anderer nach einer Weiterreise in Dubai. Schließlich seien die Männer nach Deutschland ausgeliefert worden.