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ProzessHalbstarker muss nach Krawall in Rösrath ans Sozialwerk der Polizei zahlen

Lesezeit 2 Minuten
Die Hauptstraße zwischen Sülztalstraße und Bensberger Straße in Rösrath.

Mitten in Rösrath (hier ein Foto von einem Straßenfest) spielte sich die Szene ab, um die es jetzt vor dem Bensberger Jugendgericht ging.

Dem festgenommenen Bruder wollte ein 19-Jähriger in Rösrath helfen, doch er ging zu weit – und muss nun ans Sozialwerk der Polizei zahlen.

Der Vorwurf der „versuchten Gefangenenbefreiung“ klang schon reichlich massiv, doch am Ende kam der 19-jährige Angeklagte mit einem blauen Auge davon: Jugendrichter Ertan Güven sprach lediglich eine Verwarnung aus und trug dem jungen Mann aus Overath auf, 540 Euro – entsprechend einem Monatslohn – an das Sozialwerk der Kölner Polizei zu überweisen.

Es waren aufregende Szenen, die sich am Nachmittag des 15. November 2023 in der Rösrather Innenstadt abspielten. Die Polizei hatte einen Tipp bekommen, dass in einem Gebäude an der Hauptstraße ein Drogengeschäft über die Bühne gehen sollte. Eine zweiköpfige Streifenwagenbesatzung fuhr hin und kontrollierte vier Personen, darunter den jetzt angeklagten 19-jährigen Ali D. und seinen Bruder Mehmet (Namen geändert).

20.760 Euro in der Tasche machen den Bruder verdächtig

Während drei der Kontrollierten anschließend wieder gehen durften, hatte Mehmet D. ein ernsthaftes Problem. Die beiden Polizeikommissare fanden nämlich höchst beeindruckende 20.760 Euro Bargeld bei ihm. Über die Herkunft des vielen Geldes konnte Mehmet keine plausiblen Angaben machen.

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War es Drogengeld? Mehmet sollte mit auf die Wache, doch dann gab es ein Gerangel, in dessen Zuge der Verdächtige liegend auf dem Boden und der Beamte knieend auf ihm landete. Das wiederum passte Ali überhaupt nicht, zumal er nach seinen eigenen Angaben um gesundheitliche Probleme von Mehmet wusste.

Wir kennen uns. Die wissen doch, dass wir keine Gewalttäter sind.
Der Angeklagte über sein Verhältnis zu den Polizisten

Mit den Worten „Lass meinen Bruder los“ und geballten Fäusten sei der gebürtige Gladbacher in Richtung des 25-jährigen Streifenpolizisten gestürmt und habe, so gab es der Beamte als Zeuge an, an dessen Schutzweste gezerrt. Mehmet habe für einen kurzen Moment wieder lossprinten können, dann habe ihn der Beamte wieder eingefangen.

Vor Gericht bestritt Ali allerdings den Griff an die Schutzweste. „Ich habe ihn überhaupt nicht berührt!“ Überhaupt sei die ganze Polizeiaktion übertrieben gewesen. Das Verhältnis der Brüder D. zu den Polizisten beschrieb er so: „Wir kennen uns. Die wissen doch, dass wir keine Gewalttäter sind.“ Das sei alles „blöd gelaufen“.

Während Ali D. das Zerren an der Weste bestritt, gab er die Aufforderung an den Beamten, den Bruder wieder loszulassen, zu: „Ja, das stimmt.“ Angesicht der Gesamtumstände der vermeintlichen „Gefangenenbefreiung“ entschied der Richter, die Kirche (die sich tatsächlich in unmittelbarer Tatortnähe befindet) im Dorf zu lassen und den heranwachsenden Overather lediglich nach Jugendrecht zu verwarnen.