„Idiot, Penner, Vollidiot“: Mutmaßliche Beleidigungen und Attacken eines Rösrather Azubis gegen die Polizei bleiben erst einmal ungesühnt.
ProzessRösrather soll Polizisten beleidigt und getreten haben – Verfahren eingestellt
Von seiner schlechtesten Seite gezeigt haben soll sich ein Rösrather Auszubildender bei einer Polizeikontrolle am 20. Februar im Rösrather Brückenweg. Erst sei er vor den Beamten weggerannt, dann aber doch ihren Kollegen, die sich von der anderen Seite genähert hatten, geradewegs in die Arme gelaufen.
Widerstand, tätlichen Angriff, Beleidigungen in Hülle und Fülle soll es ab 18.50 Uhr gegeben haben, und jetzt stand der 21-Jährige angehende Bürokaufmann vor Gericht – um nach kurzer Zeit und einem Rechtsgespräch seines Verteidigers mit Richterin und Staatsanwalt unverrichteter Dinge das Gerichtsgebäude wieder zu verlassen.
Nachbarin wittert Drogengeschäft
Das Widerstandsverfahren, das ja schon nicht von schlechten Eltern ist, hat die Justiz erst einmal eingestellt, weil bei der Staatsanwaltschaft noch ein deutlich dickeres Verfahren anhängig ist, das mit der Polizeikontrolle zusammenhängt. Die Kontrolle hatten sich die Beamten nicht aus Langeweile einfallen lassen, sondern weil sie von einer Nachbarin alarmiert worden waren, dass da wohl ein paar finstere Gestalten irgendwelche Drogendeals abwickelten.
So näherten sich die Beamten an dem Abend aus verschiedenen Richtungen und wurden offenbar fündig – so fündig, dass Azubi Samy G. (Name geändert) inzwischen ein Pflichtverteidiger zugestanden worden ist und dem junge Mann eine Anklage zum Schöffengericht statt „nur“ zur Einzelrichterin blüht. Aus diesem Grunde folgten Richterin Pauline Willberg und der Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Vorschlag von Verteidiger Mario Dumovic, das Widerstandsverfahren vorläufig einzustellen und abzuwarten, was bei der noch offenen Drogengeschichte herauskommt.
Bürokratisches Procedere bei Strafverfolgern
Nun könnte nicht nur der Laie einwenden, dass es nicht sonderlich sinnvoll erscheint, die mutmaßlichen Straftaten vom 20. Februar – auf der einen Seite Widerstand, tätlicher Angriff und unverschämte Beleidigungen, auf der anderen ein Drogendelikt – aufzuspalten, statt sie in einem Aufwasch anzuklagen. Der Grund hierfür ist aber offenbar die Spezialisierung einzelner Abteilungen der Kölner Staatsanwaltschaft.
Hätte das Gericht andererseits das Widerstandsverfahren aktuell trotzdem durchgezogen, hätte die Möglichkeit bestanden, dass ein zweites Urteil des Schöffengerichtes für ein zweites (Drogen-)Delikt am gleichen Ort zur gleichen Zeit später als verbotene „Doppelbestrafung“ kassiert worden wäre.
Im Ergebnis bleiben damit die laut Anklage gefallenen Worte „Idiot, Penner, Vollidiot“ erst einmal genauso ungesühnt wie der ebenfalls angeklagte Versuch, einen Polizisten zu treten und einem anderen in die Hand zu beißen. Richterin Willberg wies den Angeklagten zum Abschied aber ausdrücklich darauf hin, dass die Widerstandssache keineswegs aus der Welt sei. Ob es bei ihr deswegen einen neuen Prozess gebe, hänge davon ab, was in der anderen Sache beim Schöffengericht herauskomme.