Landgericht KölnUrteil zu Einbruch in Brühl gefallen
Brühl – Im Prozess gegen einen 33-Jährigen, der mit einem Komplizen im August vergangenen Jahres in das Haus einer 66-jährigen Brühlerin eingestiegen war, um dort Geld aus einem Tresor zu stehlen, ist das Urteil gefallen.
Christian S. erhielt wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Angeklagter kannte das Brühler Opfer
Die Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Köln hatte am Montag mit einem umfassenden Geständnis und einer Entschuldigung des Angeklagten begonnen. Der 33-Jährige gab zu, erst Schmiere gestanden und später seinem Komplizen in das Haus gefolgt zu sein. Er habe zu jener Zeit auch aufgrund seines Drogenkonsums in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt, sagte er aus. Von der Existenz des Tresors habe er vom Adoptivsohn des Opfers, einem Jugendfreund, gewusst. Auch das Opfer und die Wohnung seien ihm bekannt gewesen.
Mit seinem Bekannten, den er in seiner Haftzeit kennengelernt hatte, habe er sich erst am betreffenden Tag zu der Tat verabredet, sagte der Angeklagte. Der kurzfristig geschmiedete Plan ging jedoch schief. Statt der erhofften Beute von 20 000 bis 30 000 Euro ging das Duo in der Augustnacht leer aus. Zudem erwies sich die Vermutung, die Bewohnerin sei nicht daheim, als falsch. Es kam zur Begegnung mit der 66-jährigen Hausherrin, die sich weigerte, den Tresor zu öffnen.
Brühler Anwohnerin im Gesicht verletzt
Als Christian S. versuchte, einen Anruf des Opfers bei der Polizei zu verhindern, drückte er die Wohnungstür auf und verletzte die dahinter stehende Frau im Gesicht. Anschließend suchte er das Weite. Sein Komplize machte sich ebenfalls aus dem Staub. Gegen ihn wird in einem gesonderten Verfahren verhandelt.
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Hilfe konnte die Frau, die eine Platzwunde erlitt, schließlich bei einem Untermieter holen, als die beiden Täter weg waren.