Brühl – Sieht man von den wechselnden Reklametafeln ab, hat sich das Erscheinungsbild des Hauses an der Uhlstraße 12 seit seiner Erbauung im Jahr 1870 nicht wesentlich verändert. Im Erdgeschoss ist ein Ladenlokal. Im ersten Stock wird die Ziegelstein-Fassade von drei größeren, im zweiten von drei kleineren Fenster unterbrochen. Das wird nicht so bleiben – jedenfalls wenn es nach dem Willen der Stadt geht.
Sie fordert einen zweiten Rettungsweg für das zweite Stockwerk, das als Wohnung vermietet ist und das Dachgeschoss darstellt. Da im Brandfall eine Rettung „nur über die Vorderfront des Hauses möglich ist, muss ein Fenster im Dachgeschoss vergrößert werden“, beschied die Stadtverwaltung. Die bestehenden Fenster seien zu klein, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und um Menschen aus dem Gebäude retten zu können.
Brühlerin befürchtet kostspieligen Umbau
Dagmar Pütz, der das Haus zusammen mit ihrem Vater gehört, kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Das Aussehen des alten Gebäudes, eines historischen rheinischen Drei-Fenster-Hauses, würde unnötigerweise zerstört, findet sie. Der Umbau sei kostspielig und vermeidbar, so die 44-Jährige. Sie hält eine andere Lösung für besser: An einem Fenster auf der Rückseite könne man eine Leiter anbringen, die eine Flucht auf dort angrenzende Flachdächer ermögliche. „Dort könnte man sich so weit vom Brand entfernen, dass man bis zum Eintreffen der Feuerwehr in Sicherheit wäre. Das wäre sicherer, als am Fenster der Vorderfront zu warten“, gibt sie zu bedenken.
Dass die Rettung über die Rückseite zum Janshof nicht noch einfacher sei, liege an der Stadt. Diese habe Anfang der 90er-Jahre der angrenzenden Bebauung am Janshof zugestimmt. Der Garten sei verschwunden und damit der Fluchtweg gekappt worden, betont sie. Für diesen Fehler solle sie nun büßen.
Rettung über Janshof nicht möglich
Die Stadt argumentiert anders: „Eine öffentlich-rechtliche Sicherung für einen Flucht-und Rettungsweg vom Janshof aus für die Uhlstraße 12 war schon vor 1992 nicht im Baulastverzeichnis eingetragen.“ Das Gelände auf der Rückseite sei keineswegs frei zugänglich, sondern von einer hohen Einfriedung umgeben gewesen. Der Rettungsweg über den Janshof, den Pütz vorschlägt, sei wegen der geschlossenen Bebauung nicht möglich. Dies habe die Feuerwehr mehrmals bestätigt.
Die Konsequenz der Stadt war eine Ordnungsverfügung. Den Eigentümern des Gebäudes wurde im Dezember 2018 ein Nutzungsverbot für das Dachgeschoss auferlegt. Pütz hat dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. „Ich möchte eine gute Lösung für uns und unseren Mieter, der seit rund 30 Jahren in der Wohnung lebt. Vor allem möchte ich, dass die Vergangenheit, also die Baugenehmigung für das Gebäude am Janshof, aufgearbeitet wird“, sagt sie.
Besitzerin sorgt sich um Mieter
Pütz erklärt, sie befürchte eine Kostenlawine, wenn im Zuge der Umbauten möglicherweise der Bestandsschutz für das alte Haus insgesamt erlösche. „Dann müsste das seit Jahrzehnten im Familienbesitz befindliche Haus in allen Bereichen an die heute gültige Bauordnung angepasst werden. Dies können wir uns als Privateigentümer nicht leisten“, erklärt sie. Dann bliebe nur noch die Möglichkeit, den Wohnraum leer stehen zu lassen, als Lagerraum zu vermieten oder das gesamte Haus zum reinen Grundstückswert zu veräußern.
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Die Stadt wartet nach eigenen Angaben auf ein von der Gegenpartei angekündigtes Brandschutzkonzept. Dieses liege bisher nicht vor. Dabei sei die Ankündigung des Konzepts und der Wunsch der Eigentümerin, sich mit der Stadt zu einigen, Anlass gewesen, das Verfahren am Kölner Verwaltungsgericht vorerst ruhen zu lassen.