Kurz nach dem Schlachthof-Skandal in Hürth musste nun auch ein Schlachthof in Erftstadt schließen. Was die beiden Fälle verbindet.
KommentarSchlachthof-Schließung in Erftstadt ist nicht gleich Hürth – oder doch?
Zwei Schlachthöfe werden in einem kurzen Abstand vonseiten der Behörden geschlossen. Da liegt die Annahme nahe, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang gibt und das Aus für den Schlachthof in Erftstadt eine Folge des Tierquälerei-Skandals in Hürth ist.
Schließlich waren nach Bekanntwerden der erschütternden Zustände bei Tierschutzorganisationen Hinweise auf weitere Betriebe, die es mit dem Wohl der Tiere nicht allzu genau nehmen, eingegangen. Erftstadt gehört nicht zu Betrieben, die in Folge von Hürth in den Fokus der Behörden gerückt sind.
Hinweise gab es laut Tierschützern in den vergangenen Jahren zwar immer mal wieder, aber Veterinäre konnten bei ihren Kontrollbesuchen keinerlei Verstöße feststellen. Was nicht immer etwas heißen muss.
Schlachthof in Erftstadt: Verstöße gegen die Bauordnung führten wohl zur Schließung
Auch wenn die zuständige Stadtverwaltung in Erftstadt sich weitgehend bedeckt hält, darf als gesichert betrachtet werden, dass es vonseiten des Betreibers Verstöße gegen die Bauordnung gegeben haben soll. Was unter anderem darin begründet liegen könnte, dass weitaus mehr als die ursprünglich bei der Zulassung des Schlachthofs 120 Tiere pro Monat dort geschlachtet wurden. Und dies über einen längeren Zeitraum.
Wofür soll der Betreiber sonst auch Bauanträge gestellt haben – die im Rathaus Erftstadt allesamt abgelehnt worden sind? Mag auch sein, dass er für eine vorgenommene Erweiterung keine Genehmigung hatte. Dann wäre von einem Schwarzbau die Rede.
Schlachthöfe bewegen sich oft in einer gesetzlichen Grauzone
Was Erftstadt und Hürth gleichwohl verbindet: Teile dieser Branche bewegen sich in einer gesetzlichen Grauzone oder ignorieren offenkundig (wie in Hürth) bestehende Grenzen – und es hat was von einem Wettrennen zwischen Hase und Igel: Hier die Schlachthöfe, die mit schwer zu ertragender Brutalität mit Tieren umgehen; dort die behördlichen Veterinäre mit geringen personellen Kapazitäten und beschränkten Möglichkeiten, einen Schlachthof bei gehäuften Verdachtsmomenten intensiv unter Beobachtung zu nehmen.
Da braucht es dann – wie im Falle von Hürth – Tierschützer, die am Rande der Legalität agieren, um solch massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufzudecken. Mit derlei erdrückendem Beweismaterial wie dort ist es dann ein Leichtes für ein Kreisveterinäramt, eine Betriebserlaubnis zu entziehen. Oder wie in Erftstadt die Unterstützung von Gerichten, die bauliche Mängel und Verstöße anerkennen – und somit wiederum die Kommune in die Lage versetzen zu handeln.
Nun dürfen diese beiden Fälle im Rhein-Erft-Kreis (darüber hinaus gibt es weitaus mehr) nicht dazu führen, dass eine gesamte Branche in Verruf gerät. Es gibt natürlich zweifelsohne Betriebe, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen agieren.