Frechen – Erste Pläne wurden bereits 2013 präsentiert, doch noch tut sich nichts im Westen der Stadt, im Neubaugebiet Ammerstraße/Im Kappesfeld in Habbelrath. Über den aktuellen Stand der Planungen – 120 Wohneinheiten sollen dort entstehen – informierte die Stadtverwaltung jetzt während einer Versammlung im Habbelrather Pfarrsaal . Dass die Bürgerinnen und Bürger zu der Planung Stellung nehmen, ist Teil des Planverfahrens für das Baugebiet.
Steingärten im Neubaugebiet Habbelrath sind verboten
Der technische Beigeordnete Robert Lehmann leitete die Veranstaltung im gut besetzten Saal, an der auch ein Vertreter von RWE Power teilnahm. Dem Unternehmen gehören die Grundstücke. Nach mehrjährigen Verhandlungen hatten sich die Stadt Frechen und RWE Power vor knapp drei Jahren über die Finanzierung geeinigt.
An dem Abend wurde darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Planungen aufgrund neuerer Gesetzgebungen habe überarbeitet werden müssen. Damals sprach man noch nicht so intensiv über Klimaschutz und Starkregen. Eine Folge dieser Veränderungen ist beispielsweise das Verbot von Stein- oder Schottergärten im Baugebiet.
Die Zahl der Wohneinheiten in den frei stehenden Einfamilien- und Doppelhäusern und den beiden dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern parallel zur L277 ist geblieben, auch die zweigruppige Kita, für die eine Erweiterungsoption eingeplant wurde, steht weiterhin auf dem Papier. Es soll ein familienfreundliches, verkehrsberuhigtes Wohnumfeld mit großzügigen öffentlichen Spiel- und Freiflächen entstehen.
Die Planung sieht eine Dreiteilung des Baugebietes vor. Es wird im Norden über die Taubenstraße, in der Mitte über die Amselstraße und im Süden über eine neue Anbindung an die Frechener Straße erschlossen, zwischen den Gebieten ist nur Fußgänger- und Radverkehr möglich. Im Nord-Osten wird ein knapp 5000 Quadratmeter großes Regenversickerungsbecken angelegt. Zur Dürener Straße hin wird ebenso wie zur Willi-Giesen-Halle eine Lärmschutzwand errichtet.
Fragen noch einmal gestellt
Bei der Diskussion kamen erneut viele Fragen auf, die schon vor Jahren gestellt worden waren. Dazu gehört der Wunsch der Anbindung des Baugebiets während der Bauphase im Nordosten an die L 277. Eine Forderung, die vom Landesstraßenbetrieb weiterhin abgelehnt wird.
Diese Anbindung würde laut Stadtverwaltung nichts bringen, denn geplant ist, zuerst das mittlere Stück mit der Kita zu bebauen und dann nacheinander die beiden anderen Bauabschnitte anzugehen. Dann müsste der Baustellenverkehr vom südlichen Teil durch das fertige Mittelstück rollen.
Vermarktung der Frechener Grundstücke beginnt 2023
Mit der Vermarktung der Grundstücke kann nach Auskunft von RWE erst begonnen werden, wenn der rechtsgültige Bebauungsplan vorliegt. Damit wird zum Beginn des kommenden Jahres gerechnet.
Das Unternehmen plant, die seit 2013 vorliegende Liste der Interessenten der Reihe nach abzuarbeiten. Details dazu müssen aber noch geklärt werden. Mit dem Baubeginn im ersten Bereich kann dann wohl 2024 gerechnet werden. Die Pläne sind auch im Internet abrufbar, Stellungnahmen bis zum 27. August, möglich.