Korruption im Rathaus FrechenStaatsanwältin macht Stadt in Plädoyer schwere Vorwürfe
Frechen – Im Fall der wegen Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung angeklagten ehemaligen städtischen Mitarbeiter der Verwaltung in Frechen sind am Mittwoch zwei Plädoyers gehalten worden.
Seit Januar sitzt das Trio, darunter der ehemalige Abteilungsleiter Wohnen und Soziales und sein Vertreter, auf der Anklagebank. Der dritte Angeklagte arbeitete zuletzt als Hausmeister für die Stadt Frechen und war zuvor für ein Sicherheitsunternehmer aus Hürth tätig. Ihnen wird vorgeworfen, sich im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015/16 illegal bereichert zu haben. Es geht um 1,2 Millionen Euro.
Frechen: So sollen die Angeklagten 1,2 Millionen kassiert haben
Zur Vorgeschichte: Mehr als eine Million Flüchtlinge kamen damals nach Deutschland. Den Städten wurden busweise Schutzsuchende zugeteilt.
Mit Vorlauf von mitunter nur wenigen Stunden mussten sie Platz für die Geflüchteten schaffen. In der Not wurde die Turnhalle am Gymnasium Frechen zur Unterkunft umfunktioniert. Die Turnhalle und später auch weitere Container auf einem Schulgelände mussten bewacht, die Flüchtlinge beköstigt und betreut werden. Im Rahmen der Auftragsvergabe und der Verpflegung sollen die Angeklagten illegale Geschäfte gemacht und Schmiergeld angenommen haben.
Staatsanwältin kritisiert Frechener Stadtspitze
Die Staatsanwältin eröffnete ihr Plädoyer mit einem massivem Vorwurf gegen die Stadtverwaltung Frechen. „Ich bin schockiert über die Zustände in der Stadtverwaltung und wie wenig seit damals im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung passiert ist.“ Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten viel schneller Kontrollen eingeführt werden müssen. Dennoch sehe sie natürlich die Hauptschuld bei den drei Angeklagten.
Sie forderte für den Abteilungsleiter eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten Haft. Sein Stellvertreter soll nach Meinung der Staatsanwaltschaft für vier Jahre hinter Gitter. Der ehemalige Hausmeister für drei Jahre und zehn Monate. Regungslos nahmen die Beteiligten das geforderte Strafmaß zur Kenntnis.
Stellvertretender Abteilungsleiter wirkte unglaubwürdig
Für die Staatsanwältin war es unglaubwürdig, dass der Stellvertreter „keine zentrale Rolle“ gespielt haben wollte und sich angeblich bedroht fühlte, unter anderem von seinem Vorgesetzten.
Sein Anwalt hielt dagegen und sah eher die Aussagen des Abteilungsleiter als unglaubwürdig an. Der Abteilungsleiter habe seine Fürsorgepflicht verletzt, in dem er seinen Stellvertreter zum ungewollten Mitwisser und Beteiligten gemacht habe.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sein Mandant (der stellvertretende Abteilungsleiter) habe auch nur einen kleinen Teil des Geldes, und nicht wie behauptet die Hälfte erhalten. Er bewertete das Verhalten als Vorteilsnahme und nicht als Bestechlichkeit. Er forderte, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen oder höchstens eine Verwarnung auszusprechen.
Um 16 Uhr wurde die Verhandlung unterbrochen. Am Donnerstag sollen die restlichen Plädoyers folgen. Voraussichtlich wird auch das Urteil gesprochen.