KommentarDie Hürther SPD hätte sich nichts vergeben, die Stellvertreter mitzuwählen
Hürth – Ziemlich schweres Geschütz fährt der SPD-Fraktionsvorsitzende Stephan Renner auf, wenn er nach der Wahl von zwei Christdemokraten zu stellvertretenden Bürgermeistern gleich von einem Tabubruch spricht.
Dabei handelt es sich wohl eher um einen normalen demokratischen Vorgang. Denn die Gemeindeordnung – und nicht politische Gepflogenheiten – gibt vor, nach welchem Verteilungsschlüssel die Fraktionen im Stadtrat das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Bürgermeisters haben.
„Renners Forderung auf einen Stellvertreterposten ist nicht konsequent“
Dass die SPD diesmal den Kürzeren gezogen hat, ist vor allem ihrem desaströsen Abschneiden bei der Kommunalwahl zuzuschreiben. Die Sozialdemokraten haben im Stadtrat nicht einmal mehr halb so viele Stimmen wie die Christdemokraten, den Bürgermeister eingeschlossen. Deshalb haben sie schon rechnerisch keinen Anspruch mehr auf einen Stellvertreter. Und warum sollte sich die CDU andererseits auf eine Absprache mit den Sozialdemokraten einlassen, die nach der Kommunalwahl per Mitgliederbeschluss eine Kooperation mit der Union ausgeschlossen haben?
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Nicht konsequent ist, dass Renner überhaupt einen Anspruch auf einen Stellvertreterposten erhebt. Schließlich betont er ja selbst, dass die stellvertretenden Bürgermeister losgelöst von Parteien und Gruppierungen für die Bürger da sein sollen. Warum muss dann einer von ihnen ein SPD-Parteibuch haben?
In der Vergangenheit mag man sich auf Wahlvorschläge geeinigt haben. Da gaben die Wahlergebnisse das aber auch her. Die CDU hat zwei untadelige Bewerber nominiert. Die SPD hätte sich nichts dabei vergeben, sie mitzuwählen oder sich zumindest zu enthalten.