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Verschärftes OrdnungsrechtSo geht Hürth gegen aggressive und organisierte Bettelei vor

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Das Foto zeigt zwei Beschäftigte des Kommunalen Ordnungsdienst mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ hinten auf der Jacke.

Auch gegen aggressive Bettelei soll der Kommunale Ordnungsdienst künftig vorgehen.

Auch wilder Müll und andere Verunreinigungen können künftig mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Die Stadt Hürth verschärft ihr kommunales Ordnungsrecht: Künftig können die Verursacher von wildem Müll und anderen Verschmutzungen im öffentlichen Raum wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Auch gegen aggressive und organisierte Bettelei kann das Ordnungsamt künftig vorgehen. Beides war bisher in der städtischen „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ nicht ausdrücklich geregelt.

Gerade vor Ladenlokalen in den belebten Straßen von Efferen, Hermülheim und Alt-Hürth habe in den vergangenen Jahren das aggressive Betteln stark zugenommen, sagt der Erste Beigeordnete der Stadtverwaltung, Jens Menzel, der auch für die öffentliche Ordnung zuständig ist. „Auf Privatgelände, etwa im Hürth-Park, kann das Hausrecht gegen die Bettelei gezogen werden und wird es in der Regel auch“, so Menzel. „Uns fehlte dagegen im öffentlichen Raum bislang die Handhabe.“ Mit der Verschärfung des Ordnungsrechts wolle die Stadt nun „ein Zeichen setzen“.

Hürth: Auch Kampieren im öffentlichen Raum ist nun verboten

Im Visier hat das Ordnungsamt dabei auch die organisierte Bettelei, die vor allem im Umfeld des Stadtbahnhofs in Hermülheim ein Problem darstellt. Von Treffpunkten im Bereich des Bahnhofs aus werden nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung vor allem Menschen aus Osteuropa teils mit Kleinbussen zu Betteleinsätzen in der Region gebracht, oder sie fahren mit der Stadtbahn zum Betteln nach Köln.

Teilweise hätten in der Vergangenheit Menschen vor dem alten Bahnhofsgebäude kampiert – das verbietet die neue Satzung nun ausdrücklich auch im öffentlichen Raum. Mit dem geänderten Ordnungsrecht kann der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) künftig Platzverweise gegen aggressive Bettler erteilen und Bußgelder verhängen. Menzel stellt aber klar: „Betteln ist nicht grundsätzlich verboten.“

Müllsündern in Hürth drohen künftig bis zu 1000 Euro Bußgeld

Auch wer wilden Müll oder andere Verunreinigungen hinterlässt, muss mit härteren Strafen rechnen. Bis zu 1000 Euro Bußgeld sind laut NRW-Gesetz bei Ordnungswidrigkeiten möglich. Selbst das Autowaschen mit Reinigungsmitteln ist am Straßenrand nun ausdrücklich untersagt.

„Durch die Mülldetektive bei den Stadtwerken werden mehr Fälle von wildem Müll aufgeklärt“, so Menzel. „Mit dem neuen Ordnungsrecht können wir die Verursacher besser zur Rechenschaft ziehen.“

Hürth: Ordnungsdienst und Politessen sollen gemeinsam arbeiten

Als Reaktion auf die zunehmenden Beschwerden über Verstöße gegen das Ordnungsrecht soll auch die Einsatztruppe des Ordnungsamts schlagkräftiger werden. So gibt es in der Verwaltung laut Beigeordnetem Menzel Überlegungen, den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung zusammenzulegen, beide haben bislang jeweils vier Stellen. Künftig würden die Politessen also nicht ausschließlich Verkehrsverstöße ahnden.

Wie viele Verstöße gegen das Ordnungsrecht der KOD verfolgt, darüber führt die Verwaltung nach Angaben von Menzel keine Statistik. „Die Kollegen sprechen von zwei Dutzend Fällen im vergangenen Jahr“, so Menzel, „dazu kommen aber die zahlreichen Beschwerden, die über den Mängelmelder hereinkommen.“ Auch über die Einnahmen aus Bußgeldern kann die Stadt keine Angaben machen.

Der Hauptausschuss stimmte den verschärften Regelungen einstimmig zu. Damit kann die Aktualisierung der aus dem Jahr 1999 stammenden Satzung in Kraft treten.