Hürth-Knapsack – Die Stadt Hürth gibt nun doch ihre Zustimmung zum Bau einer Verbrennungsanlage für Klärschlamm am Goldenbergkraftwerk auf dem Knapsacker Hügel. Das hat der Stadtrat bei einer Gegenstimme beschlossen. Die Bergbehörde in Arnsberg hatte zuvor zugesichert, dass die Menge an Klärschlamm, die in Knapsack verbrannt werden darf, im Genehmigungsbescheid verbindlich festgelegt und nicht erhöht werde.
Kraftwerksbetreiber RWE Power verbrennt schon seit Mitte der 90er-Jahre neben Braunkohle auch Klärschlamm in den Braunkohlekesseln auf dem Knapsacker Hügel. Der Energiekonzern betont, dass sich die eingesetzte Menge an Klärschlamm nicht erhöhen werde, sondern lediglich auf die mit moderner Technik ausgestattete Verbrennungsanlage umgeschichtet werden soll.
Neue Anlage soll zur Sicherung der Energieversorgung in Knapsack beitragen
In den beiden Linien der Verbrennungsanlage sollen künftig jeweils bis zu 180.000 Tonnen an mechanisch vorgetrocknetem Klärschlamm im Jahr verbrannt werden, insgesamt also bis zu 360.000 Tonnen. In der Anlage herrsche Unterdruck, so dass keine Gerüche nach außen dringen könnten. RWE verweist auf eine baugleiche Anlage mitten im Stadtgebiet von Zürich, die zu keinen Beschwerden geführt habe. In den vergangenen Jahren hat RWE bereits in zwei Lagerhallen und eine Trocknungsanlage für Klärschlamm investiert. Die Investitionssumme für die Verbrennungsanlage beziffert RWE auf 65 bis 70 Millionen Euro. 2025 soll sie in Betrieb gehen.
Konflikt zwischen der Stadt Hürth und der Bergbehörde
Im Februar hatte der Planungsausschuss seine Zustimmung noch verweigert und das damit begründet, dass der Genehmigungsantrag keine rechtssicheren Angaben zur Klärschlammmenge enthalte. Die Sorge, dass in Knapsack künftig mehr Klärschlamm verbrannt werde, konnte die Bergbehörde den Hürthern nehmen.
Umstritten bleibt indes, ob die Einvernahme der Stadt überhaupt erforderlich ist. RWE führt an, dass die Verbrennungsanlage auch zur Energieversorgung der Braunkohleveredelung am Kraftwerksstandort Knapsack diene. Dann ist das Bergamt zuständige Genehmigungsbehörde, die Stadt hätte nichts zu beschließen. Die Stadtverwaltung verweist aber darauf, dass die Anlage über den Braunkohleausstieg hinweg geplant sei und damit nicht unter das Bergrecht falle. In diesem Fall muss die Stadt ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.