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Neuregelung der GrundsteuerWohnen in Hürth wird für viele Mieter und Eigentümer teurer

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt eine Übersicht über den Ortskern von Alt-Hürth vom Kriegerdenkmal am Hürtherberg aus.

Ein teures Pflaster ist Hürth – im Bild Alt-Hürth – für Mieter und Immobilienkäufer.

Hürth wird keine unterschiedlichen Grundsteuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien einführen. Wohnen wird dadurch für viele Hürther teurer.

Mieter und Eigentümer von Wohnimmobilien müssen sich darauf einstellen, vom kommenden Jahr an höhere Grundsteuern zu bezahlen. Für viele Gewerbeimmobilien wird dagegen künftig eine niedrigere Gewerbesteuer erhoben als bisher.

Zwar steht der neue Steuersatz noch nicht fest, der Stadtrat hat aber mit schwarz-grüner Mehrheit bereits beschlossen, dass es in Hürth bei einem einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien bleiben wird. Das hatte die Verwaltung vorgeschlagen, auch wenn es dadurch zu Verschiebungen beim Steueraufkommen kommen wird.

Die meisten Wohngrundstücke in Hürth sind heute viel mehr wert

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 vom Gesetzgeber eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert. Bislang sind Einheitswerte aus dem Jahr 1964 die Basis für die Berechnung der Steuer. Die meisten Wohngrundstücke in Hürth dürften inzwischen einen viel höheren Wert haben als vor sechs Jahrzehnten.

Das Land hat ausgerechnet, dass der Grundsteuersatz in Hürth von heute 480 auf 454 Prozentpunkte gesenkt werden müsste, um die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Mit 11,5 Millionen Euro ist die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer der wichtigste Einnahmeposten, auf den die Stadt Einfluss hat. Weil der Hebesatz aber mit dem neu festgestellten, in der Regel höheren Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, zahlen die meisten Hürther für Wohnimmobilien drauf.

Bürgermeister verweist auf niedrigen Grundsteuersatz in Hürth

Zwar räumt das Land den Kommunen die Möglichkeit ein, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen, um die Mehrbelastung von Wohnimmobilien zu begrenzen. Davon will die Stadt aber keinen Gebrauch machen und begründet das unter anderem mit fehlender Rechtssicherheit.

Für Bürgermeister Dirk Breuer und Kämmerer Marco Dederichs (beide CDU) ist der einheitliche Grundsteuersatz auch eine Frage der Steuergerechtigkeit. Breuer verwies zudem auf einen im Vergleich zu Nachbarkommunen niedrigen Grundsteuersatz in Hürth.

Forderung nach differenziertem Grundsteuersatz gescheitert

„Klar ist, dass in den allermeisten Fällen die Grundsteuer für Gewerbeimmobilien niedriger und für Wohngebäude höher sein wird“, erklärt Clemens Cochius, Fraktionsgeschäftsführer der Hürther Grünen, in einer Mitteilung. „Das ergibt sich daraus, dass in der Vergangenheit im Besonderen die Bewertung von Wohngebäuden für die Grundsteuer nicht dem tatsächlichen Wert entsprach.“ Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer müssten an anderer Stelle korrigiert werden, meint Fraktionssprecher Hendrik Fuchs.

Die Fraktion FDP/FWH forderte, einen differenzierten Hebesatz einzuführen. „Ein einheitlicher Hebesatz für alle Grundstücke trifft besonders die Hürther, die bereits unter steigenden Wohnkosten leiden“, so FWH-Ratsmitglied Kurt Martmann. „Ein differenzierter Hebesatz schützt die sozialen Strukturen in unserer Stadt und sorgt dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt, während gewerbliche Nutzer einen fairen Beitrag leisten.“

Die SPD hält die Festlegung auf einen einheitlichen Hebesatz für verfrüht. Fraktionschef Lukas Gottschalk erklärt in einer Mitteilung der Sozialdemokraten, dass noch zu viele Fragen zu den Auswirkungen für Wohnungseigentümer und Mieter sowie zur Rechtssicherheit offen seien.

Der finanzpolitische Fraktionssprecher Stephan Renner betonte, durch die Neufestlegung der Hebesätze dürfe „das Wohnen nicht noch teurer“ gemacht werden. Über den Hebesatz soll der Stadtrat im November beschließen.