„Keine gute Nachricht für Hürth“Bürgermeister Breuer bedauert Amprion-Urteil
Hürth – Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die beiden Klagen gegen die geplante Höchstspannungsleitung auf Hürther Stadtgebiet abgewiesen (Az: 4 A 10.20).
Die beiden Kläger – darunter die IG „Hürth gegen Hochspannung“ – hatten sie eingereicht. Sie hatten gefordert, dass die vom Netzbetreiber Amprion geplante Hochspannungsleitung nicht mitten durch die Wohngebiete an der Grenze zwischen Efferen und Hermülheim, sondern außen herum verlegt wird. Aufschiebende Wirkung hat das Verfahren nicht.
Die gegen den ersten Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2016 erhobenen Klagen sind nach Ansicht des Senats erfolglos geblieben. Die von den Klägern gerügten Verfahrensfehler lägen nicht vor, die Abwägung leide nicht mehr an erheblichen Mängeln.
36 Strommasten sind zwischen Brühl und Frechen geplant
„Die für und gegen die näher betrachteten Trassenvarianten sprechenden Belange, darunter vor allem die Beeinträchtigungen der Anwohner und der Siedlungsstruktur sowie von Natur und Landschaft, wurden im Wesentlichen ausreichend ermittelt, bewertet und gewichtet.“ Das Festhalten an der beantragten Trasse sei daher nicht zu beanstanden.
Trotz der laufenden Klage der Anwohner vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte der Netzbetreiber Amprion im Frühjahr mit dem Bau der neuen, bis zu 90 Meter hohen Masten begonnen.
Auf dem Abschnitt zwischen Brühl und Frechen, in dem es in der Verhandlung geht, sind 36 neue Strommasten geplant. „Die Hälfte ist errichtet, nun fehlen im Wesentlichen die auf Hürther Stadtgebiet“, sagte Amprion-Sprecherin Joëlle Bouillon.
Um schneller an die benötigten Grundstücke zu kommen und um im Zeitplan für den Bau der Trasse zu bleiben, hatte Amprion bei der Bezirksregierung Köln ein Besitzeinweisungsverfahren beantragt. Auch gegen Privateigentümer seien Besitzeinweisungsverfahren beantragt, so die Sprecherin.
„Mit Beschluss vom 29. März wurde die Stadt Hürth enteignet, die Flächen wurden der Firma Amprion zugesprochen, die Stadt hat keinen Widerspruch eingelegt“, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung. Amprion will die Leitung im Oktober 2023 in Betrieb nehmen.
Hürther Bürgermeister bedauert Entscheidung
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, mit dem die Klage der IG Hürth gegen den Netzausbau zwischen Efferen und Hermülheim abgelehnt wurde, ist keine gute Nachricht für Hürth. Hiermit wird eine Entscheidung gegen die Interessen der Hürther Bürgerinnen und Bürger zementiert. Bei der Abwägung der Trassenverläufe scheinen die betroffenen Menschen keine Rolle zu spielen“, bedauert Hürths Bürgermeister Dirk Breuer die Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht.
2018 habe das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage der durch die Stadt Hürth unterstützten Bürgerinitiative den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln gekippt. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion sei damals gezwungen worden, alle Alternativen noch einmal gründlich zu prüfen. Der Netzbetreiber sei nach wie vor zu dem Schluss gekommen, dass der Trassenverlauf zwischen Efferen und Hermülheim die beste Lösung sei.
Aufgrund des Urteils habe der Netzbetreiber die Trassenführung zwischen Hermülheim und Efferen weiterhin unverändert der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung eingereicht. Diese Trassenführung sei von der Bezirksregierung Köln genehmigt und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Stadt und Amprion verhandeln über Entschädigung
Angesprochen auf das von Amprion beantragte Besitzeinweisungsverfahren sagt der Beigeordnete und Kämmerer Marco Dederichs in einem Telefonat: „Die Bezirksregierung hat Amprion die Nutzungsrechte an den beantragten Flächen für den Bau der Strommasten und der späteren Wartung zugesprochen. Die Flächen bleiben aber im Eigentum der Stadt.“
Es werde nun eine Regelung über die Höhe der Entschädigung zwischen der Stadt und Amprion geben. „Amprion hat schon Interesse an weiteren städtischen Flächen für den Bau von Strommasten angemeldet.“
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„Wir sind sehr enttäuscht, das Schutzgut Mensch wurde unseres Erachtens nicht berücksichtigt“, sagt Wolfgang Holz von der IG „Hürth gegen Hochspannung“. Er, Wolfgang Strüder und Klaus Hermann waren als Vertreter der IG nach Leipzig gereist, um in der Verhandlung ihren Standpunkt vorzutragen. „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, unsere Anwälte werden sie prüfen, dann sehen wir weiter.“