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Vor SchließungKreis kontrollierte Schlachthof in Hürth elfmal – nur geringe Mängel

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Das Foto zeit das Gelände des Schlachthofs in Hürth-Fischenich aus der Vogelperspektive.

Der Schlachthof in Hürth-Fischenich war in der zweiten Januarwoche geschlossen worden.

Das Veterinäramt des Kreises hatte keine Handhabe, den Schlachthof in Hürth vorher zu schließen. Das geht aus einem Papier im Kreistag hervor.

Elfmal hat das Veterinäramt des Kreises in den vergangenen beiden Jahren den Schlachthof in Hürth kontrolliert, den es Anfang Januar wegen des Verdacht des illegalen Schächtens von Schafen und Ziegen sowie der Tierquälerei geschlossen hatte. Sämtliche Kontrollen seien unangemeldet gewesen und in drei Fällen seien Tiere geschlachtet worden. Dabei seien geringfügige Verstöße gegen die Hygienevorschriften festgestellt worden.

Dies geht aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Sie war wenige Wochen nach Bekanntwerden des Schlachthof-Skandals von Hürth zu der Feststellung gelangt, dass „solche Entgleisungen nicht spontan geschehen, genau so wenig wie gewerbsmäßige Schächtungen“. Die grässlichen Bilder aus dem geschlossenen Schlachthof in Hürth sorgten zu Recht für große Empörung, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Dierk Timm.

Rhein-Erft-Kreis hatte trotz Hinweisen zu Tierquälerei keine Handhabe zur Schließung

Schon im Gespräch mit unserer Redaktion hatte sich der Sprecher der Kreisverwaltung, Thomas Schweinsburg, darauf berufen, dass es trotz mehrerer Hinweise von Bürgern auf Tierquälerei keine Handhabe gegeben habe, den Schlachthof zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Erst nachdem dem Veterinäramt Videoaufnahmen zugespielt worden waren, die Tierquälerei und illegales Schächten zeigen, sei die Behörde tätig geworden.

Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro in St. Augustin hatte in einem früheren Gespräch mit unserer Redaktion darauf hingewiesen, dass es extrem schwer für die zuständigen Behörden und die Veterinärämter sei, diese Fälle von Tierquälerei aufzudecken. Das habe nichts mit mangelndem Willen, sondern meistens mit personellen Kapazitäten zu tun. Nach Ansicht der Kreisverwaltung in Bergheim reiche die personelle Ausstattung des Veterinäramts aus, um alle Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Schlachtabfälle sind laut Kreis ordnungsgemäß abgefahren worden

Aus der Beantwortung der SPD-Anfrage geht darüber hinaus hervor, dass im Rhein-Erft-Kreis zwölf Schlachtbetriebe über eine Zulassung verfügen. Sie würden in der Regel einmal im Jahr kontrolliert. Dabei seien 2021 und 2022 in fünf Fällen Hygienemängel festgestellt worden. In einem Fall sei ein „tierschutzrechtlicher Verstoß“ festgestellt worden.

Vermutungen, dass im Hürther Schlachthof Schlachtabfälle unsachgemäß entsorgt worden sein könnten, tritt die Kreisverwaltung entgegen. Sie seien über ein zugelassenes Unternehmen ordnungsgemäß abgefahren worden. Bei jedem Transport erhalte der Unternehmen einen schriftlichen Entsorgungsnachweis. Diese Belege überprüfe das Veterinäramt bei seinen Hygienekontrollen routinegemäß mit.

Um die Zustände im Hürther Schlachthof geht es am Donnerstag, 23. Februar, 17 Uhr, in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Integration, Inklusion und Verbraucherschutz im kleinen Sitzungssaal des Kreishauses in Bergheim (Ebene 1 KT 32).