Martin B. aus Hürth hat zwei Frauen mit Rattengift getötet. Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil auch über die „sadistische, perverse und grausame Seite“ des Angeklagten.
Mit Rattengift getötetGericht verurteilt Hürther Krankenpfleger in Thallium-Prozess wegen zweifachen Mordes
Am 33. Verhandlungstag ist das Gericht überzeugt, dass der angeklagte Krankenpfleger die Taten begangen hat: Die 20. Große Strafkammer schickt Martin B. wegen zweifachen Mordes, eines Mordversuchs und eines versuchten Schwangerschaftsabbruchs für immer hinter Gitter.
Er tötete zwei Menschen: seine Ehefrau sowie die Großmutter seiner späteren Freundin. Dieselbe schwangere Freundin, die zum Zeitpunkt des Prozessbeginns noch in Lebensgefahr schwebte. Alle hatten Thallium im Blut.
Thallium-Prozess: Angeklagter sei sadistisch, pervers und grausam
Für immer, das heißt in diesem Fall: lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Danach wird B. nie mehr einen Fuß in die Freiheit setzen. „Wir haben Sie als einen freundlichen, höflichen, aufmerksamen Angeklagten kennengelernt, unbeeindruckt vom Leid der Opfer“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Sie erwähnte im gleichen Atemzug die „sadistische, perverse und grausame Seite“ des Angeklagten Martin B., der seine Ehefrau, seine schwangere Freundin und deren Großmutter mit Thallium vergiftet hatte. Er verfüge über eine „sehr gute Impulskontrolle“ und sei deshalb „extrem gefährlich“. Für die Kammer gab es daher nur den einen Schluss: „Aus jetziger Sicht dürfen Sie nie mehr in Freiheit kommen“.
Die zuletzt angeführte Unschuldsthese des Angeklagten — die Ehefrau habe Suizid begangen, Exfreundin und die Großmutter seien Opfer eines „schrecklichen Unfalls“ — sei „komplett absurd“, befand die Kammer.
Thallium-Prozess: Kritik an Düsseldorfer Ermittlern
Deutliche Kritik übte das Gericht am Verhalten der Düsseldorfer Ermittler. Als unmittelbar nach dem Tod des ersten Opfers im Juni 2020 bekannt wurde, dass die Lehrerin eine „letale Dosis Thallium“ im Blut hatte, hätte die Polizei nicht mit dem entsprechenden Nachdruck ermittelt.
Der zweiten Opferfamilie wäre viel Leid erspart geblieben. Das lasche Verhalten der Ermittler bezeichnete die Vorsitzende als „rechtlich unvollständig und nicht nachvollziehbar“. Martin B. sei ein „brandgefährlicher Serientäter“, der „nach außen seine Opfer liebevoll in den Tod begleitet habe“.
Hürther Krankenpfleger ein „eiskalter Mörder“
Zuvor hatte die Nebenklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit eindringlichen Worten für die Opferfamilien gesprochen. B. habe „eine Schneise der Verwüstung im Leben unserer Mandanten hinterlassen. Was er ihnen angetan hat, kann man nur als Folter bezeichnen“, sagte Opferanwältin Monika Müller-Laschet.
Ein zweiter Anwalt nannte den Angeklagten im Schlusswort einen „eiskalten Mörder“ und hielt der Verteidigung entgegen: „Wenn Sie von der Unschuld überzeugt sind, warum wurde dann keine Haftentlassung beantragt?“
In der Tat hatte die Verteidigung einen Freispruch beantragt, „da es alternative Zweifel gibt“. Letztlich gebe es nur Indizien und kein Motiv. Für die Zeit der Untersuchungshaft von November 2021 an beantragten sie eine Haftentschädigung von täglich 75 Euro, was eine Summe von 43.350 Euro ausmacht. Das Gericht hat den Opferfamilien insgesamt 170.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wahrscheinlich.