Bürgermeister Spürck bezahlte ein Rechtsgutachten aus der Stadtkasse, um zu beweisen, dass er nicht käuflich ist.
Gutachten für 50.000 EuroSteuerzahlerbund wirft Kerpen Verschwendung vor
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW kritisiert, dass Kerpens Bürgermeister Dieter Spürck (CDU) eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung eines strittigen Sachverhalts beauftragt hat. Die Kosten dafür in Höhe von 50.000 Euro passten nicht zu der angespannten Haushaltslage der Stadt. Am Jahresende werde Kerpen mehr als 128 Millionen Euro Schulden haben, es drohe wieder ein Haushaltssicherungskonzept.
Zudem werde die Grundsteuer B im kommenden Jahr auf einen Spitzenwert erhöht (800 Prozentpunkte), der teure Lohnabschluss im öffentlichen Dienst müsse finanziert werden, und schließlich drücke die Inflation an vielen Stellen im Haushalt – da verstehe es sich eigentlich von selbst, dass man das Geld zusammenhalten müsse, sagt Eberhard Kanski vom BdSt auf Anfrage dieser Redaktion.
Steuerzahlerbund verweist auf Juristen im Kerpener Rathaus
Doch damit nicht genug: Beim Blick in den Stellenplan werde man feststellen, dass das Rechtswesen der Stadtverwaltung über etliche Stellen verfüge. Dieses juristisch tätige Personal hätte gegebenenfalls die Expertise anfertigen können – oder aber Bürgermeister als Volljurist selbst.
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Die Kanzlei hatte bestätigt, dass sich Spürck im Zusammenhang mit einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Kerpen und RWE Power aus dem Jahr 2017 nicht persönlich bereichert habe. Die Vereinbarung stelle eine „unverbindliche Absichtserklärung dar“. Konkrete Gegenleistungen seien nicht herleitbar. Auch ist das Thema nach Ansicht der Juristen transparent im Rat behandelt worden.
Der Geschäftsführer der Grünen im Rhein-Erft-Kreis, Marcel Richard, hatte Spürck vorgeworfen, er sei „mit runtergelassener Hose bei der RWE im Bett“ gewesen. Die Grünen in Kerpen wiederum hatten beklagt, dass die Vertragsangelegenheit hinter verschlossenen Türen behandelt worden war. Auch der Rechtsexperte Dr. Markus Ogorek hatte diese Handhabung auf Anfrage als „zumindest rechtlich fragwürdig“ bezeichnet.