AboAbonnieren

Abteipassage in PulheimBürgerinitiative will gegen Urteil in Berufung gehen

Lesezeit 2 Minuten
Abteipassage aussen

Die Eigentümerin möchte das Gebäude abreißen und durch einen Neubau mit Geschäften und Wohnungen ersetzen lassen. 

Pulheim-Brauweiler – Die Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler gibt sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG) nicht zufrieden. „Wir werden in Berufung gehen“, sagt Dr. Amadeus Franke.

Abteipassage innen

Die Abteipassage entstand in den 80er-Jahren. Inzwischen stehen viele Ladenlokale leer. 

Wie berichtet, hat die vierte Kammer in der vergangenen Woche eine Klage der Bürgerinitiative abgewiesen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Amadeus Franke, der Initiator des Bürgerbegehrens, und seine Mitstreiter hatten es angestrengt mit dem Ziel, die Abteipassage, in der inzwischen viele Ladenlokale leer stehen, in ihrer jetzigen Form zu erhalten. Die neue Eigentümerin hingegen will sie abreißen und durch ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus – das sogenannte Abtei-Quartier – mit einem Supermarkt und einigen Ladenlokalen im Erdgeschoss ersetzen.

Die Bürgerinitiative akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht. „Wir gehen in Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster, um das Ganze endgültig klären zu lassen“, sagt Amadeus Franke. Mit dem Bürgerbegehren wollte die Initiative den Aufstellungsbeschluss aufheben, mit dem die Politik Ende 2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan BP 141 „Abteiquartier Brauweiler“ auf den Weg gebracht hatte. Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss hatte die Politik die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Verein: Bürger sollen Vetorecht erhalten

Dazu Amadeus Franke: „Wenn in einem solchen Verfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gleich mitbeschlossen werde, dann wäre ein Bürgerbegehren gegen einen Aufstellungsbeschluss gar nicht möglich. „Das kann nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein“, sagt Amadeus Franke.

Auch der Verein Mehr Demokratie ist der Meinung, dass es bei der Reform der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2011 eindeutiger Wille des Gesetzgebers gewesen sei, den Bürgern zu Beginn eines Bauleitverfahrens ein Vetorecht zu geben. „Sie sah vor, die Bauleitplanung an einer Stelle zu öffnen, nämlich beim Einleitungsbeschluss“, so Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer des Vereins.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Ich sehe tatsächlich eine Chance, dass das OVG Münster zu einer anderen Einschätzung als das Verwaltungsgericht Köln kommt“, sagt Amadeus Franke.