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Kommt die Kastrations-Pflicht?Darauf müssen sich Katzenbesitzer einstellen

Lesezeit 3 Minuten
Katzenschutzverordnung

Hauskatzen, die im Freien unterwegs und nicht kastriert sind, sorgen mit dafür, dass die Population immer weiter ansteigt. Die Verordnung soll hier ansetzen.

  1. Seit vielen Jahren versuchten die Tier- und Katzenschutzvereine im Kreis durch Einfangen und Kastrieren der freilebenden Katzen, die problematische Überpopulation in den Griff zu bekommen.
  2. Die Kastration sei der richtige Weg, um die Population langfristig einzudämmen.
  3. Wie die Verwaltung die Verordnung umsetzen will und welche Kosten auf Katzenbesitzer zukommen könnten.

Rhein-Erft-Kreis – Katzenhalter sollen ihre Tiere demnächst kastrieren und registrieren lassen müssen, wenn die Katzen ins Freie dürfen. Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung den Erlass einer Katzenschutzverordnung „zum Schutz freilebender Katzen“ vorberaten.

Jetzt muss der Kreistag den Erlass in seiner letzten Sitzung des Jahres am 12. Dezember noch beschließen. Vorausgegangen war den Beratungen ein Antrag der Katzenschutzvereine im Rhein-Erft-Kreis vom 16. Juli sowie ein darauf Bezug nehmender Antrag von CDU, Grünen und FDP im Ausschuss für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 30. Oktober. Die Verordnung sieht eine Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen vor.

Bemühungen seit Jahren

Seit vielen Jahren versuchten die Tier- und Katzenschutzvereine im Kreis durch Einfangen und Kastrieren der freilebenden Katzen, die problematische Überpopulation in den Griff zu bekommen, schreiben die Fraktionen in ihrem Antrag. Doch es fehle ihnen die Rechtssicherheit. Eine Katzenschutzverordnung schaffe auch gegenüber uneinsichtigen Katzenbesitzern eine Handhabe.

Mit der Katzenschutzverordnung „sollen Schmerzen, Leiden oder Schäden freilebender Katzen durch geeignete Maßnahmen verringert werden“, heißt es im Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung. Nach Angaben der Tierschutzvereine im Kreis seien zwischen 2014 und 2017 2088 freilebende Katzen eingefangen und 1768 kastriert worden.

Gesundheitlich angeschlagen

An verschiedenen Futterstellen im Kreis werden zurzeit 852 freilebende Katzen gefüttert. Dazu kommen bisher nicht erfasste, unkastrierte Freigänger. Freilebende Katzen vermehren sich nicht nur untereinander, sondern auch mit Freigängerkatzen aus menschlicher Obhut. Und wenn diese nicht kastriert sind, vermehren sich die wildlebenden Katzen immer weiter.

Viele der in den vergangenen Jahren eingefangenen und kastrierten wildlebenden Katzen seien gesundheitlich angeschlagen, zum Beispiel durch Infektionskrankheiten, Parasiten, Verletzungen oder chronische Erkrankungen. Da die Zahl der freilebenden Katzen so groß sei, breiteten sich Krankheiten schnell aus und Verletzungen entstünden zum Beispiel durch Rangkämpfe.

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Je mehr Katzen es gebe, desto mehr kranke und unterernährte Tiere gebe es. Und durch den Kontakt untereinander seien davon auch Haustiere mit Freigang betroffen. „Die Entstehung und weitere Zunahme der Population freilebender Katzen geht daher überwiegend auf Halter zurück, deren Freigänger nicht kastriert oder auf andere Weise fortpflanzungsunfähig gemacht worden sind“, schreibt die Verwaltung. Dies hätten Tierschutzvereine und Veterinäramt beobachtet.

Die Zahlen

852 freilebende Katzen suchen die Futterstellen der Tierschutzvereine im Kreis auf. Im einzelnen:

Frechen: 65

Erftstadt: 78

Bergheim: 194

Hürth: 67

Wesseling: 10

Esldorf: 91

Brühl: 13

Pulheim: 15

Bedburg: 28

Um die Vermehrung einzudämmen, müssten Katzen, die bei Menschen lebten, kastriert sein. Die Kennzeichnung und Registrierung sei notwendig, um sie ihrem Halter zuordnen und sie gegebenenfalls zurückbringen zu können.

Keine Konkretisierung

Wie genau die Kreisverwaltung diese Verordnung umsetzen wird, wollte die Verwaltung noch nicht sagen. Man wolle dem Kreistag nicht vorgreifen, sagte Kreissprecher Simon Schall auf Nachfrage. Schließlich sei die Verordnung noch nicht endgültig beschlossen. Sollte der Erlass aber durchkommen, werde der Kreis die Katzenhalter darüber informieren, was auf sie zukomme.

Die Kosten von 90 bis 130 Euro für Kastration und Kennzeichnung müssen die Halter selbst bezahlen. Die Kosten für die Behandlung der wildlebenden Katzen trägt der Kreis. Die Verwaltung will mit den Tierschutzvereinen eine Pauschale pro Tier vereinbaren, die zwischen 100 und 110 Euro liegen soll. Wie viele unkastrierte, wildlebende Katzen es im Kreis gibt, weiß man nicht genau. Deshalb sollen im Haushalt des kommenden Jahres 15.000 Euro dafür eingestellt werden. Die Verordnung ist online nachzulesen.