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Urteil in letzter InstanzAbteipassage Brauweiler wird abgerissen – Quartier kommt

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Die neue Eigentümerin will die Abteipassage in Brauweiler (roter Pfeil) abreißen und stattdessen einen Neubau mit Wohnungen und einem Supermarkt im Erdgeschoss errichten.

Pulheim-Brauweiler – Es wird kein Bürgerbegehren zur Abteipassage geben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Beschwerde der Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler gegen einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts zurückgewiesen – unanfechtbar.

Die Initiative will die Abteipassage erhalten, die Eigentümerin will sie abreißen und stattdessen das Abtei-Quartier bauen. Ein Bürgerbegehren sollte die Planung stoppen. Per Eilantrag hatte die Initiative eine einstweilige Verfügung gefordert, die der Stadt weitere planungsrelevante Schritte untersagt hätte. Das hatte das Verwaltungsgericht abgelehnt.

Ringen um Abteipassage geht trotzdem weiter

Mit der Beschwerde gegen diese Ablehnung ist die Initiative nun vor dem OVG gescheitert. Die Münsteraner Richter sahen keine Dringlichkeit. Während die Kölner allerdings das Bürgerbegehren schlicht für unzulässig halten, hieß es aus Münster lediglich, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass es sich als unzulässig herausstelle.

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„Wir nehmen es sportlich“, sagte Dr. Amadeus Franke, einer der Mitinitiatoren des Bürgerbegehrens. Das Bürgerbegehren jetzt noch weiter zu verfolgen, wäre etwas für jemanden, der „sehr viel Geld zu viel“ habe.

Das Ringen um die Abteipassage dürfte aber ungeachtet des Gerichtsentscheids weitergehen. „Da kommt eine Menge auf die Stadt zu“, kündigte Franke an. Schon im Rahmen der Bürgerbeteiligung hätten die Bürgerinitiative und Nachbarn zahlreiche Einwendungen gemacht. „Da liegen stapelweise Einwände.“

Die Stadtverwaltung wolle sich mit der Begründung des OVG nun erst einmal intensiv befassen und sie auswerten, heißt es aus dem Rathaus.