Planung der Rheinbrücke bei WesselingJuristisches Gutachten verzeichnet Mängel
Wesseling – Die bisherigen Projektplanungen für den Bau der umstrittenen neuen Rheinbrücke im Kölner Süden, der „Rheinspange 553“, haben erhebliche Abwägungsmängel. Dies ist die Einschätzung eines juristischen Gutachtens, das die Stadt Wesseling in Auftrag gegeben hatte.
Beauftragt hatte die Verwaltung die Rechtsberatung bereits im Dezember. Nun liegt eine erste umfassende Ausarbeitung der Anwaltskanzlei vor, die zusammengefasst in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt wurde.
Schutzgut Mensch bei der Planung nicht ausreichend einbezogen
Das Ergebnis: Die Methodik, um eine Vorzugsvariante für die Trasse der Rheinspange zu bestimmen, leide bereits in diesem Verfahrensstadium an erheblichen Abwägungsmängeln. Größter Kritikpunkt der Kanzlei ist, dass das „Schutzgut Mensch“ bei der Planung nur unzureichend berücksichtigt werde. Es bestünden Zweifel, dass die Belange sowohl der Wesselinger Bürgerinnen und Bürger als auch die der Stadt „ausreichend erfasst, gewichtet und in die notwendige Abwägung eingestellt werden“.
Demnach sei das Abwägungsverfahren in dieser Form rechtswidrig, heißt es in dem Gutachten der Kanzlei. Ebenso sei die bisherige „intransparente Planungskommunikation“ vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen des Projekts auf die Betroffenen nicht hinnehmbar.
Esser: „Wir wollen keine Brücke im Süden unserer Stadt.“
Wie es nun weitergeht, hängt von der Reaktion der Verantwortlichen ab. „Das Gutachten haben wir Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes zukommen lassen“, sagt Bürgermeister Erwin Esser. „Wir werden jetzt die Reaktion abwarten und dann gemeinsam versuchen, diese Abwägungsmängel aufzuarbeiten. Ganz klar ist für uns nach wie vor: Wir wollen keine Brücke im Süden unserer Stadt.“
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Auch an die Bürgermeister von Brühl, Bornheim und Niederkassel sowie an die Landräte des Rhein-Erft- und des Rhein-Sieg-Kreises und an die für Wesseling und das Umland zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten werde das Gutachten weitergegeben, kündigt Esser an.