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Gericht entscheidetKonzerte auf Insel Grafenwerth im Sommer dürfen nicht stattfinden

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Im Juli 2019 spielte Folk-Legende Joan Baez vor 3500 Menschen auf Grafenwerth. (Archivbild)

Bad Honnef – Die für Juni und Juli geplanten Konzerte auf der Insel Grafenwerth dürfen vorerst nicht stattfinden. Mit diesem Eilbeschluss hat am Dienstag der Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag des BUND stattgegeben. Die Entscheidung des Kölner Gerichts verpflichtet den Rhein-Sieg-Kreis, die Veranstaltungen zu untersagen.

Unter freiem Himmel waren zwischen dem 4. Juni und 2. Juli fünf Konzerte geplant:

  1. Klassik auf der Insel – Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022,
  2. Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022,
  3. Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022,
  4. ZAZ – Organique Tour, 1. Juli 2022,
  5. Nick Mason’s Saucerful of Secrets, 2. Juli 2022

„Die Insel ist Landschaftsschutzgebiet und kein Festivalgelände“, hatte BUND-Vorsitzender Achim Baumgartner vor zwei Wochen den Eilantrag begründet. Die geplanten Konzerte, so die Sicht der Antragsteller, seien schon aus diesem Grund nicht gestattet. Zudem gefährdeten die Veranstaltungen mehrere geschützte Tierarten, und schließlich sei auch das an die Insel grenzende FFH-Gebiet beeinträchtigt.

Konzerte auf Insel Grafenwerth verstießen gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets

Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstagnachmittag mitteilte, sei das Gericht dem Begehren „im Wesentlichen gefolgt“. Die geplanten Konzerte, so die Einschätzung des Gerichts, verstießen gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets.

Daher könnten die Konzerte überhaupt nur dann dort stattfinden, wenn der Rhein-Sieg-Kreis nach einer Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile. Die aber habe der Veranstalter bislang noch nicht einmal beantragt, teilte das Gericht mit.

Ein vorläufiges Verbot der Konzerte sieht das Gericht als „geboten“ an, vor allem angesichts weiterer geplanter Veranstaltungen auf der Rheininsel und deren „potenziell negativen Folgen für den Landschafts- und Naturschutz“.

Und das umso mehr, „als offenbar der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef neuerdings davon ausgingen, dass für derartige Veranstaltungen keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind“. Daher sei eine negative Vorbildwirkung für künftige Veranstaltungen zu befürchten. Gegen die Entscheidung aus Köln können die Beteiligten noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

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Ein juristisches Tauziehen um die Insel hatte es schon 2020 gegeben: Damals hatte die Kammer in Köln – ebenfalls auf einen Eilantrag des BUND hin – einen Teil der Pläne für die Umgestaltung von Grafenwerth für nicht rechtmäßig erklärt und einen Teilbaustopp verfügt.

Vor allem die Fläche für eine Bühne hatten die Richter als rechtswidrig bezeichnet. Diese setze das Verbot faktisch außer Kraft, im Landschaftsschutzgebiet Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen auf nicht befestigten Flächen auszurichten. Die Bühne wurde dann nicht errichtet.

„Wir gehen davon aus, dass die Konzerte wie geplant stattfinden“, sagte am Dienstag auf Anfrage der Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, erklärte Rita Lorenz für den Rhein-Sieg-Kreis. Alles werde geprüft: „Am Montag wissen wir mehr.“

Auch die Stadt Bad Honnef will sich dafür einsetzen, den Veranstaltungsort auf der Insel Grafenwerth zu erhalten, wie sie auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Die Stadt nehme den heutigen Beschluss im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln zur Kenntnis, so die Mitteilung.

„Wir fänden es schade, wenn der Veranstalter seine Konzerte mit hochkarätigen Musikerinnen und Musikern auf der seit Jahrzehnten für Veranstaltungen genutzten Wiese auf der Insel nicht durchführen könnte“, wird Bürgermeister Otto Neuhof in der Mitteilung zitiert.

Die Stadt betont, dass der Beschluss keine grundsätzliche Entscheidung darüber darstellt, ob Konzerte auf der Grafenwerther Wiese stattfinden dürfen oder nicht. Für Bad Honnef sei der Veranstaltungsort auf der Rheininsel „von zentraler Bedeutung“, macht die Kommune klar, dass es sich bei der Location auf der Rheininsel nicht um einen x-beliebigen Konzertort handelt. Die bereits angekündigten Konzerte seien Teil der Jubiläumsfeiern rund um den 1100. Jahrestag der Gründung Bad Honnefs.