Die Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen steht am 23. Februar 2025 an. Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl im Rhein-Sieg-Kreis.
Briefwahl, Fristen, UnterlagenAlle Infos für die Bundestagswahl 2025 in Neunkirchen-Seelscheid
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in ganz Deutschland statt – und somit auch in Neunkirchen-Seelscheid. Gewählt werden mit zwei Stimmen die Abgeordneten des Bundestags, die dann ihrerseits den nächsten Kanzler oder die nächste Kanzlerin wählen.
Wir geben einen Überblick darüber, in welchen Bezirken Sie wählen können und wie die Bundestagswahl 2025 in Neunkirchen-Seelscheid funktioniert.
Am Wahltag finden Sie hier auch aktuelle Entwicklungen, Hochrechnungen und Ergebnisse.
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Zu welchem Wahlkreis gehört Neunkirchen-Seelscheid und wer sind die Direktkandidaten?
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehört zum Wahlkreis 96 „Rhein-Sieg-Kreis I“.
Für die CDU geht Elisabeth Winkelmeier-Becker als Bundestagskandidatin ins Rennen. Der Kreisvorstand hat sie einstimmig zur Wahl als Direktkandidatin vorgeschlagen. Elisabeth Winkelmeier-Becker ist 62 Jahre alt und ehemalige Familienrichterin. Sie gehört seit 2005 dem Bundestag an. Direktkandidat für die SPD im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I ist Sebastian Hartmann. Der 48-Jährige ist seit 2013 für den Rhein-Sieg-Kreis im Bundestag.
Die Direktkandidatin für die Grünen im Wahlkreis ist die Siegburgerin Rebecca Stümper. Sie ist seit 2018 bei den Grünen. Die 39-Jährige hat Englisch und Sozialwissenschaften auf Lehramt in Bonn studiert. Für die FDP ist Niko Gräfrath als Direktkandidat aufgestellt worden. Der 29-jährige angehende Heizungsbaumeister aus Much ist seit 2021 Mitglied der FDP und unter anderem als Vorsitzender der FDP Much aktiv.
Die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben bislang keine Direktkandidaten für den Rhein-Sieg-Kreis bekanntgegeben.
Bundestagswahl 2025: Wie kann ich in Neunkirchen-Seelscheid wählen?
Wählen darf bei den Bundestagswahlen, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnt. Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post. Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 muss spätestens am 2. Februar bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Dafür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die Benachrichtigung informiert Sie dann über das Wahllokal, in dem Sie wählen können und ob es barrierefrei erreichbar ist.
Als wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis eingetragene Person können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihre Stimmen persönlich oder per Briefwahl abgeben.
Bundestagswahl 2025: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was kann ich tun?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind wahlberechtigt, können Sie auch ohne Wahlunterlagen an der Bundestagswahl teilnehmen. Dafür legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass in Ihrem Briefwahlbüro beziehungsweise Wahllokal vor – sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie dort ihre Stimmen abgeben.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben jedoch eine erwartet? In diesem Fall wenden Sie sich an das Wahlbüro der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Normalerweise befindet es sich an der Hauptstraße 78. Telefonisch erreichen Sie das Wahlbüro unter: 02247 / 303-340. Per E-Mail wenden Sie sich an: wahlen@neunkirchen-seelscheid.de
Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht der Rhein-Sieg-Kreis hier.
Briefwahl im Rhein-Sieg-Kreis – Wie wähle ich per Post?
In Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie per Post zurücksenden können. Anschließend werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro persönlich, schriftlich oder online beantragen und abholen.
Das Briefwahlbüro der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid befindet sich an der Hauptstraße 78.
Schicken Sie den Wahlbrief postalisch, sollten Sie ihn in der Regel spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden – also am 19. Februar 2025.
Direkte Briefwahl für die Bundestagswahl in Neunkirchen-Seelscheid – Wie wähle ich vorab?
Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. Im Wahlbüro kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen.
Wer es also etwa nicht schafft, den Wahlbrief rechtzeitig vor der Wahl zur Post zu bringen, kann den Umschlag direkt und spätestens bis zum Wahltag bei der angegebenen Stelle abgeben.
Wann ist das Wahlbüro in Neunkirchen-Seelscheid geöffnet?
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind: Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Darf ich Briefwahlunterlagen für Dritte mitnehmen?
Die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Bundestagswahl 2025 nicht möglich. Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann aber per Briefwahl teilnehmen – die Unterlagen können aber mit einer schriftlichen Vollmacht für jemand anderen beantragt werden. In diesem Fall geht das dann nur persönlich oder schriftlich, nicht elektronisch.
Bundestagswahl 2025: Wie viele Stimmen habe ich und wie zählen sie?
Alle Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt, die von den Parteien für jeden Wahlkreis nominiert werden. Wer den Wahlkreis – es gibt 299 in Deutschland – gewinnt, kann in den Bundestag einziehen.
Die Wahlkreise sind so aufgeteilt, dass in jedem ungefähr gleich viele Wahlberechtigte leben. Dementsprechend ist die Dichte in NRW besonders hoch.
Mit der Zweitstimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, wieviele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Diese Sitze werden über die Landeslisten gefüllt, die Politiker und Politikerinnen ziehen der Reihenfolge entsprechend ins Kabinett.
Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird mit der Zweitstimme festgelegt: diese werden dann zuerst mit den Direktkandidatinnen und -Kandidaten gefüllt, die ihre Wahlkreise gewonnen haben. Dann mit den Landeslisten. Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen als Sitze im Bundestag, bekommen die Direktkandidierenden keinen Sitz, deren Ergebnis am wenigsten deutlich war.
Bei der Bundestagswahl gilt außerdem die Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien. Kommt eine Partei nicht auf mindestens fünf Prozent der Stimmen, zieht sie nicht in den Bundestag ein.