Heimische Honigbienen sollen die bevorzugte Beute der invasiven Art sein. Die Stadt Bonn und das Lanuv bitten um Meldung aus der Bevölkerung.
Stadt bittet um HilfeAsiatische Hornisse in Bonn gesichtet – mögliche Gefahr für Landwirtschaft
Bis zu 30 Millimeter lang, schwarz, mit orangefarbenem Hinterleib und gelben Beinen: So sieht die Asiatische Hornisse aus. Jetzt bittet die Stadt Bonn in einer aktuellen Pressemitteilung, sich bei der Sichtung einzelner Hornissen oder ihrer Nester beim Neobiota-Portal des Lanuv (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) oder direkt bei der Stadt Bonn zu melden.
Laut einer Pressesprecherin des Lanuv gab es bisher 31 bestätigte Beobachtungen der Asiatischen Hornisse im Raum Bonn. Die erste war im August 2023, danach folgten im selben Jahr 18 weitere. „In diesem Jahr gab es bis heute bereits 12 gemeldete Sichtungen, die bestätigt werden konnten.“
Asiatische Hornissen in Bonn könnte Folgen für die Landwirtschaft haben
Die Tiere siedeln sich laut Beschreibung der Stadt Bonn gerne an Flussauen oder Stadträndern an. Ihre Nester wurden auch im Oberbergischen Kreis in einer Garage oder drei Meter von einem Wohnzimmer entfernt in Euskirchen entdeckt. Im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde ein Nest mit der Hilfe eines aufmerksamen Imkers ausfindig gemacht.
Ein Stich der „Vespa velutina“ ist für den Menschen nicht gefährlicher als der von Bienen oder Wespen. Die Ausnahme bilden in diesem Fall Allergikerinnen und Allergiker. Die Asiatische Hornisse stammt ursprünglich aus Südostasien und wurde in Deutschland zum ersten Mal im Jahr 2014 in Baden-Württemberg gesehen.
Die Gefahr, die von der Asiatischen Hornisse ausgeht, sei vor allem ihr Fressverhalten. Sie könne ihren Nahrungsbedarf mit bis zu 80 Prozent über Honigbienen decken, die sie aufgrund ihrer Schnelligkeit im Flug fängt. Auch andere Insekten, die der Bestäubung dienen, würden zur Beute gehören. „Es besteht der Verdacht, dass es bei hohen Dichten der Asiatischen Hornisse zur Minderung von Bestäuberleistungen kommen kann. Das hätte Folgen für die Erträge in der Landwirtschaft“, so die Sprecherin des Lanuv.
Asiatische Hornisse kann Honigbienen im Flug fangen
Da die heimische Honigbiene im Gegensatz zu der asiatischen Honigbiene bisher keine besonderen Abwehrmechanismen gegen das Eindringen in den Bienenstock entwickelt habe, sei sie eine potenzielle Bedrohung für die Imkerei. Ein bereits aufgrund anderer Faktoren, beispielsweise durch die Varoa-Milbe, geschwächtes Bienenvolk sei besonders gefährdet. Die Hornisse dringt in den Bienenstock ein, frisst den Honig – der neben Nektar und Früchten ebenfalls zu ihrer Nahrung gehört – und entfernt die Brut.
Das Fressen von Honigbienen ist der Hauptgrund, warum die Nester von der Stadt Bonn professionell entfernt werden. Tiere und Pflanzen, die in Deutschland nicht heimisch sind, nennt man invasive Arten oder auch „Neobiota“. Sie vermehren sich oft ungehindert, weil sie keine natürlichen Fressfeinde in der Nähe haben und heimische Arten verdrängen.
Wenn die Bienen als Bestäuber aussterben sollten, wäre das fatal für die Umwelt. Die Sprecherin des Lanuv weist jedoch auf den Gesamtzusammenhang hin: „Ich möchte ein mögliches Aussterben der Honigbienen nicht im Zusammenhang mit der Asiatischen Hornisse bewerten, da es vielfältige Ursachen für das Insektensterben gibt.“ Dazu gehöre der Einsatz von Insektiziden, fehlender Lebensraum und Schädlinge wie die bereits erwähnte Varoa-Milbe. Der Schutz der Artenvielfalt benötige ein großes Bündel an Maßnahmen, um die Lebensräume der Insekten zu bewahren und neu zu beleben.
Laut der Meinung von Experten wird sich die Asiatische Hornisse trotz massiver Bekämpfung weiter ausbreiten. Deshalb könne man sie auch als heimisch bezeichnen. Ab 2025 soll sie daher nicht mehr tilgungspflichtig sein. „Wir müssen demnach dauerhaft mit der Asiatische Hornisse umgehen und durch ein Management die negativen Auswirkungen minimieren.“
Melden können Bonnerinnen und Bonner die Asiatische Hornisse unter neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de oder per Mail an naturschutz@bonn.de. Von einer eigenmächtigen Entfernung sollten Privatpersonen absehen. Bei einer Meldung werden sie professionell von der Unteren Naturschutzbehörde entfernt.