Das öffentliche Interesse für das Festival sei höher zu gewichten als das private Interesse des Klägers, teilte das Gericht mit.
Eilantrag abgelehntQuerbeat-Festival in Bonner Rheinaue darf stattfinden
Das Querbeat-Festival „Randale & Freunde“ in der Bonner Rheinaue darf am Wochenende stattfinden. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag, 27. Juli, entschieden. Ein Anwohner hatte am 23. Juli in einem Eilantrag Klage gegen die Veranstaltung eingereicht.
Mit seiner Klage berief sich der Anwohner auf Lärmschutz. Er wandte sich „gegen die von der Stadt Bonn erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Veranstaltung“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Köln.
Das Festival ist für Bonn als Kulturstandort von besonderer Bedeutung
Mit dem Festival der Bonner Band Querbeat werde die Anzahl der jährlich zulässigen 18 „seltenen Ereignisse“ nach dem sogenannten Freizeitlärmerlass NRW überschritten, so der Kläger.
Das Gericht lehnte den Eilantrag jedoch am Donnerstag nach einer Interessensabwägung ab – mit der Begründung, dass das „wiederholt in Bonn stattfindende Großereignis mit einer zu erwartenden Besucheranzahl von circa 25.000 Personen für den Kultur- und Tourismusstandort Bonn von besonderer Bedeutung ist.“
Das Gericht gibt dem öffentlichen Interesse an dem Querbeat-Festival Vorrang
Da die aus dem Kölner Karneval bekannte Brasspop-Band international bekannt sei und mit den anderen Bands und Kulturschaffenden auf dem Festival ein überregionales Publikum anziehe, bedeute eine kurzfristige Absage des Festivals für die Veranstalter „erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen“.
Das öffentliche Interesse an der Veranstaltung sei laut Verwaltungsgericht daher höher zu gewichten als das private Interesse des Anwohners. Allerdings müssten für die Beurteilung der Klage noch Fragen beantwortet werden, die im „Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden können“.
Ob die erlaubte Geräuschbelastung auf dem Grundstück des Anwohners an 18 Tagen jährlich überschritten werde, sei daher „nach der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung offen.“ Den Beteiligten stehe Beschwerde gegen den Beschluss zu. In dem Fall entscheide das Oberverwaltungsgericht Münster.
Querbeat verbeitet „Good news“ auf Instagram
Querbeat-Sänger Jojo Berger meldete sich am Donnerstagabend bei den Fans mit „good news“. Er berichtete von dem abgelehnten Eilantrag gegen das Festival. „Aber das ist jetzt erstmal vom Tisch und das Festival findet zu 100.000 Prozent statt und wir sind sehr happy darüber“, sagte er in die Kamera.
Nichtsdestotrotz hätten er und das Team die vergangenen Tage nicht schlafen können und rund um die Uhr daran gearbeitet, um es trotzdem möglich zu machen und eine Lösung anzubieten. Das Ergebnis: „Wir haben das Festival-Gelände umgebaut“, so Berger. „Das führt aber auch dazu, dass ein paar Sachen nicht so sind wie letztes Jahr, nicht am gleichen Ort stehen.“
Falls dabei „in der Kürze der Zeit“ Fehler gemacht wurden, will Berger bereits im Vorfeld um Verständnis werben: „Es kann sein, dass da ein paar Dinge falsch gelaufen sind.“
Einen ähnlichen Fall einer solchen Klage habe es bereits im vergangenen Sommer mit der Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ in Bonn gegeben, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Auch dieser Eilantrag wurde abgewiesen. Die Sprecherin verwies am Mittwoch allerdings darauf, dass es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung handle und die Veranstaltungen jedes Jahr neu bewertet werden müssten.
Geplant sind bei dem Festival von Querbeat in Bonn Auftritte von Clueso, Großstadtgeflüster, Friedberg, das Lumpenpack und Radio Sabor Soundsystem. Losgehen soll das Event „Randale & Freunde“ am Samstag, 29. Juli, um 12 Uhr. (at/hen)