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Fristlose KündigungKüster bot Kirchenstühle im Internet zum Verkauf an

Lesezeit 2 Minuten
Kirche Symbolbild dpa

Ein Küster bekam die fristlose Kündigung (Symbolbild). 

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn – Ein Gott gefälliges Werk oder versuchter Diebstahl? Über eine Aktion des Küsters einer evangelischen Kirchengemeinde im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis gehen die Meinungen auseinander. Der Küster sagt, er habe nur Gutes tun wollen, als er Stühle aus dem Gemeindezentrum, die entsorgt werden sollten, auf einer Internetplattform angeboten hatte.

Sein Arbeitgeber sagt, der Angestellte habe unrecht gehandelt, als er über Gemeindeeigentum verfügt habe, und schickte ihm die fristlose Kündigung. Am Dienstag wurde der Fall vor der 6. Kammer des Bonner Arbeitsgerichts verhandelt.

Was war geschehen? Die Kirche sortierte die Sitzgelegenheiten im Gemeindezentrum aus, sie sollten auf den Müll. Der Küster jedoch meinte, sie seien zu schade und brachte einige zu einem Schrotthändler, der ihm für die Metallgestänge 30 Euro gab. Geld, das der Kirchenmann seiner Gemeinde gab. Die übrigen Sitze, deren Polster noch nicht verschlissen waren, annoncierte er im Internet und stellte dazu ein Foto des gut bestuhlten Gemeindesaals.

Anwalt forderte 50.000 Euro

Ein Gemeindemitglied entdeckte zufällig dieses Bild, fand auch den Inhaber des Accounts und fiel fast vom Glauben ab: Es war der Küster. Der soll in dem Ort durch einige Eigenmächtigkeiten aufgefallen sein, deswegen soll es auch Briefwechsel mit Rechtsanwälten gegeben haben, hieß es am Dienstag vor Gericht.

Dem Presbyterium reichte der jüngste Fall, der Pfarrer unterschrieb als Vorsitzender des Gremiums die Entlassung, eine Strafanzeige unterblieb aber. Der Betroffene indes wehrt sich mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Sein Anwalt Robert Erdrich sagte im Gütetermin, ihm hätten „die Worte gefehlt“, als er den Kündigungsbrief gelesen habe: Der Betroffene habe den Erlös des Stuhlverkaufs der Kirche geben wollen, stattdessen werde er entlassen; er sei noch nicht einmal angehört worden, wie es Pflicht sei: „Ein ungewöhnlicher Umgang!“ Sein Mandant sei zudem in einem Alter, in dem er wohl keine neue Stelle finden werde.

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Erdrich forderte die Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung und eine Abfindung von 50.000 Euro.„Das gibt das Budget nicht her“, erklärte Guido-Friedrich Weiler, der Anwalt der Kirchengemeinde und bot 20.000 Euro, über die er aber noch mit der Kirche reden müsse. Dieser Vorschlag entlockte seinem Gegenüber ein mildes Lächeln: Die Lohnsteuern und damit auch die Kirchensteuern seien im vergangenen Jahr kräftig gesprudelt, meinte Erdrich.

Richterin Amrei Wisskirchen regte schließlich an, dass beide Parteien sich in den kommenden zwei Wochen über einen Vergleich einigen sollten, über den sie dann entscheiden werde.