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Rheinspange 553Gutachten sieht gravierende Mängel – Autobahn GmbH widerspricht

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Im Kölner Süden soll eine neue Rheinquerung gebaut werden.

Wesseling – Die bisherigen Projektplanungen für den Bau der umstrittenen neuen Rheinbrücke im Kölner Süden, der „Rheinspange 553“, haben erhebliche Abwägungsmängel. Dies ist die Einschätzung eines juristischen Gutachtens, das die Stadt Wesseling in Auftrag gegeben hatte.

Beauftragt hatte die Verwaltung die Rechtsberatung bereits im Dezember. Nun liegt eine erste umfassende Ausarbeitung der Anwaltskanzlei vor, die zusammengefasst in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt wurde.

Schutzgut Mensch bei der Planung nicht ausreichend einbezogen

Das Ergebnis: Die Methodik, um eine Vorzugsvariante für die Trasse der Rheinspange zu bestimmen, leide bereits in diesem Verfahrensstadium an erheblichen Abwägungsmängeln. Größter Kritikpunkt der Kanzlei ist, dass das „Schutzgut Mensch“ bei der Planung nur unzureichend berücksichtigt werde. Es bestünden Zweifel, dass die Belange sowohl der Wesselinger Bürgerinnen und Bürger als auch die der Stadt „ausreichend erfasst, gewichtet und in die notwendige Abwägung eingestellt werden“.

Demnach sei das Abwägungsverfahren in dieser Form rechtswidrig, heißt es in dem Gutachten der Kanzlei. Ebenso sei die bisherige „intransparente Planungskommunikation“ vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen des Projekts auf die Betroffenen nicht hinnehmbar.

Esser: „Wir wollen keine Brücke im Süden unserer Stadt.“

Wie es nun weitergeht, hängt von der Reaktion der Verantwortlichen ab. „Das Gutachten haben wir Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes zukommen lassen“, sagt Bürgermeister Erwin Esser. „Wir werden jetzt die Reaktion abwarten und dann gemeinsam versuchen, diese Abwägungsmängel aufzuarbeiten. Ganz klar ist für uns nach wie vor: Wir wollen keine Brücke im Süden unserer Stadt.“

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Auch an die Bürgermeister von Brühl, Bornheim und Niederkassel sowie an die Landräte des Rhein-Erft- und des Rhein-Sieg-Kreises und an die für Wesseling und das Umland zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten werde das Gutachten weitergegeben, kündigt Esser an.

Autobahn GmbH des Bundes widerspricht Gutachtern

Inzwischen hat sich auch die Autobahn GmbH des Bundes zu dem Gutachten geäußert. „Alle Planungen zur Rheinspange 553 durch die Autobahn GmbH beziehungsweise vorher durch Straßen NRW erfolgen zu 100 Prozent im Einklang mit geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Sämtliche Planungsschritte für die Autobahnverbindung seien „in den seit 2018 existierenden Gremien“ transparent gemacht worden. In diesen Gremien seien auch Vertreter der betroffenen Kommunen vertreten. Gleiches gelte für die Abwägungskriterien, die zu der bisher erfolgten Auswahl der zwölf zu vertiefend untersuchten Varianten geführt hätte.

Auch lägen alle bisherigen Gutachten auf der Projekthomepage zum Abruf bereit. „Die Intensität der Öffentlichkeitsarbeit und die Vielzahl der genutzten Kanäle übersteigen den Standard vergleichbarer Projekte deutlich“, heißt es weiter in der Stellungnahme der Autobahn GmbH.