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Vorsicht bei Osterfeuer gebotenWaldbrandgefahr in Rhein-Sieg sinkt – Regen sorgt für Entspannung

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Die Löschgruppe Eschmar hatte am vergangenen Ostersamstag zum großen Osterfeuer eingeladen.

Die Löschgruppe Eschmar hatte am vergangenen Ostersamstag zum großen Osterfeuer eingeladen. 

Der Waldbrandgefahrenindex steht auf der niedrigsten Stufe. Das bedeutet sehr geringe Gefahr. In den kommenden Tagen geht es aber wieder nach oben.

Der Regen, wenn er auch nur wenig Niederschlag brachte, hat ein bisschen Entspannung in Sachen Waldbrandgefahr gebracht. Der vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Waldbrandgefahren-Index stand am Sonntag bei allen Stationen im Rhein-Sieg-Kreis auf der niedrigsten Stufe 1. Das bedeutet sehr geringe Gefahr.

Doch bei ausbleibenden Schauern, zwischenzeitlichem Sonnenschein und wieder steigenden Temperaturen ist am Montag wieder Stufe 2 angesagt, geringe Gefahr. Dabei bleibt es dann bis zum Osterwochenende. Die Vorhersagen gehen von Niederschlagswahrscheinlichkeiten mit sechs bis neun Litern pro Quadratmeter täglich von Dienstag bis Donnerstag aus. Lediglich rund um den Flughafen Köln/Bonn zeigt der Index für Montag Stufe 3, sprich mittler Gefahr, an.

Der Landesbetrieb Wald und Holz weist auf die gesetzlichen Regeln hin

Besondere Vorsicht sollte walten lassen, wer an die Planung eines Osterfeuers geht. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen weist noch einmal auf die bestehenden gesetzlichen Regeln hin, die angesichts der aktuellen Lage besonders wichtig seien. So ist offenes Feuer um Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald, außer an gekennzeichneten Grillplätzen, schlichtweg verboten.

„Wer diese Regel nicht beachtet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden“, sagt der Waldbrandexperte von Wald und Holz NRW, Hartwig Dolgner. „Viel wichtiger ist aber, dass es sicher im Interesse aller ist, unsere unschätzbar wertvollen Wälder vor jedem verheerenden Brand zu schützen“, appelliert er an die Eigenverantwortung aller.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis hat der Wald schon gebrannt, wie hier in Eitorf.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis hat der Wald schon gebrannt, wie hier in Eitorf.

Zuständig für die Genehmigung eines Osterfeuers sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Der Landesbetrieb kann Ausnahmegenehmigungen für die Unterschreitung des Abstandsgebots erteilen. Dafür muss der Veranstalter aber ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorlegen. Genehmigungen und Befreiungen erfolgen immer in Absprache mit der Feuerwehr. Sie werden ungültig, wenn der Waldbrandgefahren-Index auf Stufe 3 oder höher steigt. 

Die erhöhte Gefahr im Frühjahr ist übrigens nicht ungewöhnlich. Trockene Winde aus Ost/Südost, längere Zeit warmes, trockenes Wetter und viel ausgedörrtes Material auf dem Waldboden, das ohne das grüne Blätterdach von der Sonne beschienen wird, führen zur Verschärfung der Situation. Einige Flächenbrände hat es bereits gegeben.

Um das Risiko drastisch zu reduzieren, gibt es neben dem Abstand von 100 Metern weitere, allgemeine Regeln. Rettungswege und Zufahten müssen frei bleiben. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden, weil vom heißen Auspuff Brandgefahr ausgeht. Glimmende Zigarettenkippen haben schon öfter Waldbrände ausgelöst. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein gesetzliches Rauchverbot. Und im Falle von Rauch und Flammen sollte immer sofort die Feuerwehr über die 112 gerufen werden.