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Neuer FachdienstKinder sollen künftig in Troisdorf bei Vormundschaften selbst mitreden dürfen

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Ein Mann und vier Frauen haben sich um ein Kunstwerk zum Gruppenfoto aufgestellt.

Die Stadt Troisdorf hat eine Vereinbarung mit dem SkF getroffen: In Zukunft wird es einen fachdienst ehrenamtliche Vormundschaften geben: (von links) Ute Vogt, Fachgebietsleitung Jugend und Familie beim SkF, Laura Eberle, Fachdienst Vormundschaften, SkF-Vorständen Jutta Oehmen, Jugendamtsleiterin Dr. Markus Wüst, Erste Beigeordnete Tanja Gaspers

Ehrenamtliche Vormundschaften sollen in Zukunft Vorrang haben vor solchen des Jugendamts. In der Umsetzung arbeitet die Stadt mit dem SkF zusammen.

Etwa 70 Amtsvormundschaften führt derzeit die Stadt Troisdorf; zwei Vollzeitstellen sind damit befasst, einen Hausbesuch im Monat sehen die Bestimmungen vor. Zu wenig, wie sich die Verantwortlichen nicht nur in Troisdorf einig sind. Im vergangenen Jahr hat nun der Gesetzgeber reagiert: Mit einer Novelle des Vormundschaftsgesetzes. Seither sollen ehrenamtliche Vormundschaften Vorrang bekommen vor solchen des Jugendamts.

Ehrenamtliche haben mehr Zeit, auf die Kinder einzugehen
Laura Eberle, Fachdienst ehrenamtliche Vormundschaften

„Ehrenamtliche haben mehr Zeit, auf die Kinder einzugehen“, betonte Laura Eberle im Rathaus, wo der Fachdienst ehrenamtliche Vormundschaften vorgestellt wurde. Seit Mai ist Eberle beim SkF angestellt, sie wird den Fachdienst aufbauen. Ziel ist es, künftig jedem Kind einen eigenen Vormund an die Seite zu stellen. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Bonn und Rhein-Sieg-Kreis ist Partner der Stadt in der Umsetzung der neuen Vorgaben.

Zugrunde liegt dem die gesetzlich verfügte Änderung des Verfahrens, so der Troisdorfer Jugendamtsleiter Dr. Markus Wüst. Mehr noch als bisher wolle man das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen, bei der Entscheidung über eine Vormundschaft werden die Kinder in Zukunft selbst mitreden können. Und auch später bei wichtigen Entscheidungen mehr Gehör finden.

Für manche Kinder müssen Troisdorfer Fachleute zuständig bleiben

Der SkF wird für die Gewinnung von Ehrenamtlichen zuständig sein, er wird Schulungen und Betreuung sicherstellen. „Es braucht eine gute Begleitung“, betonte die SkF-Vorständin Jutta Oehmen. Die unbezahlt Engagierten müssten wissen, so sie in schwierigen Situationen Rat finden. „Die Probleme werden kommen“, macht sich Jugendamtsleiter Wüst keine Illusionen; es gebe sicher auch Kinder, deren Betreuung ehrenamtlich nicht zu leisten sei.

Vormundschaften, die nicht vom Amt geführt wurden, gebe es schon lange, stellten die Fachleute klar: Sind Eltern, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage, die Sorge für ihre Kinder auszuüben, werde immer erst einmal geschaut, ob nicht Verwandte oder andere enge Bezugspersonen die Vormundschaft übernehme können.

Umgekehrt werde es auch die Amtsvormundschaft weiter geben, sagte Markus Wüst. Für die Zeit der Suche nämlich, bis eine geeignete Person für die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben gefunden sei.

Geeignet kann sein, wer zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und, so Laura Eberle, „gut im Leben angekommen ist.“ Psychische und psychische Belastbarkeit sind weitere Eigenschaften, die mitbringen sollte, wer über diese Aufgabe nachdenkt; zudem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Verlässlichkeit ist die wichtigste Eigenschaft

Vorwissen sei indes nicht notwendig, versicherte die Sozialpädagogin Eberle, die zuvor zwölf Jahre in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet hat. Aus dieser Zeit habe sie eine zentrale Erfahrung mitgenommen: „Hauptsache ist, dass die Person verlässlich ist“ – den Interessierten müsse klar sein, dass dieses Ehrenamt die Übernahme einer besonderen Verantwortung bedeute.

Voraussichtlich im Oktober werde es eine Informationsveranstaltung geben, kündigte Laura Eberle an. Interessierte -wenden sich an Laura Eberle, Sozialdienst katholischer Frauen Bonn und Rhein-Sieg-Kreis, unter 02241/95 80 46 oder per Mail: laura.eberle@skf-bonn-rhein-sieg.de. Auch Familienangehörige, die bereits Vormund sind, können an einer – separaten – Schulung teilnehmen.

Die Aufgaben der Vormundschaft

Vormünder übernehmen die elterliche Sorge und kommern sich um rechtliche Angelegenheiten der Heranwachsenden, sie fördern und sichern Erziehung, Ausbildung und körperliche wie seelische Entwicklung des Kindes. Sie stellen Anträge zum Beispiel auf Sozialleistungen oder Asyl, sie kümmern sich um die finanziellen Belage.

Eine Aufnahme des Kindes in die eigene Familie ist nicht damit verbunden, ebenso wenig wie finanzielle Aufwendungen.