Düsseldorf – Angesichts massiver coronabedingter Personalausfälle werden Familienminister Joachim Stamp zufolge in den kommenden Wochen örtliche Kita-Schließungen unvermeidbar sein. Die Landesregierung werde aber weiterhin keine NRW-weiten Einschränkungen veranlassen, versicherte der FDP-Politiker am Montag in einem vom Ministerium veröffentlichten Brief an Eltern und Beschäftigte in Kitas und Kindertagespflege. „Ich bin erleichtert, dass sich Omikron für unsere Kinder und für geimpfte Beschäftigte im Verlauf als überwiegend harmlos herausgestellt hat”. Von teilweise dramatischen Zuständen berichtete die Gewerkschaft Verdi.
Kurz vor Weihnachten sei noch eine hohe Gefahr gerade für die Jüngsten befürchtet worden. Nun gehen Wissenschaftler klar davon aus, dass schwere Verläufe bei Kindern die „absolute Ausnahme” sind, wie Stamp betonte. Experten bewerteten die Risiken einer seelischen Erkrankung, von Suchtverhalten oder starkem Übergewicht als Folge pandemiebedingter Einschränkungen um ein Vielfaches höher.
Grundsätzlich gehöre ein krankes Kind aber nicht in die Betreuung, stellte der Minister klar. In einem aktualisierten Leitfaden zum Umgang mit einem Corona-Infektionsfall heißt es: Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen und ein dann verpflichtender PCR-Test oder eine Kontrolle im Testzentrum das Ergebnis bestätigen, bestehe für das Kita-Kind automatisch zehn Tage lang eine Isolierungspflicht. Lebt es mit einer infizierten Person zusammen in einem Haushalt, muss es demnach eine zehntägige Quarantäne einhalten - das gelte ebenfalls ohne eine Anordnung vom Gesundheitsamt. Frühere Freitestungen mittels PCR-Test oder Negativ-Nachweis aus einem Testzentrum sind möglich.
Hat sich in der Kita eine Person infiziert, muss das Kind nicht in Quarantäne. Es gilt dann aber für alle Jungen und Mädchen eine Testpflicht, die nun zehn Tage dauere. Innerhalb dieser zehn Tage müssten insgesamt vier Selbsttests daheim durchgeführt und vorgelegt werden. Trotz der fallenden Infektionszahlen seien die Selbsttests wichtig und Eltern aufgefordert, diese mit ihren Kindern auch konsequent durchzuführen. Das Land stellt laut Ministerium drei Selbsttests pro Woche zur Verfügung.
Stamp wies erneut darauf hin, dass gesetzliche Krankenversicherte im Falle geschlossener Kitas Kinderkrankengeld beantragen können, wenn sie zur Betreuung daheim blieben müssen. Wer darauf keinen Anspruch habe - etwa Privatversicherte - könne die Betreuungsentschädigung des Landes erhalten, was zunächst noch bis zum 19. März gelte.
Verdi sprach von dramatischen Zuständen in einigen Kitas. Eine Abfrage in kommunalen Einrichtungen in Ostwestfalen-Lippe habe täglich neue Krankenstände ergeben, ein Aufrechterhalten des Betriebs sei vielfach erschwert. Das Personal sei nach gut zwei Jahren Pandemie völlig ausgebrannt. Die öffentliche Aufmerksamkeit gelte vor allem Krankenhäusern und Pflegeheimen, aber auch die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen seien besonders hart getroffen, hieß es vor wenigen Tagen. Für die Arbeit mit den Kindern schwinde die Zeit.
Der Minister warb Eltern um Verständnis bei örtlichen Einschränkungen der Betreuung. Kitas und Kindertagespflege seien durch die Pandemie erheblich gefordert und versuchten Quarantäne und Personalausfälle mit Überstunden und viel Improvisation abzufedern.
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