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Stamp rechnet mit Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge

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Düsseldorf – Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sieht eine Tendenz, dass Ukraine-Flüchtlinge künftig Grundsicherungsleistungen bekommen können. Die Kommunen brauchten finanzielle Sicherheit, sagte der Vize-Ministerpräsident am Mittwoch im Landtag in Düsseldorf. Wie die Kostenaufteilung gestaltet werde, hänge aber von den Bund-Länder-Verabredungen an diesem Donnerstag ab.

Die Grundsatzentscheidung sei, ob es für die Ukraine-Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung geben sollte. Es gebe „wohl die Tendenz” zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), sagte Stamp. Auch bei der Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt überwögen damit die Vorteile.

Bund und Länder hatten bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im März vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe bis zur MPK mit Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag eine Beschlussvorlage zur Kostenaufteilung vorbereiten soll.

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Im Unterschied zu Asylbewerbern reisten Ukraine-Flüchtlinge schon mit einem Status in Deutschland ein, sagte Stamp. Das rechtfertige eine andere Einordnung bei der Frage der Versorgung. Es sollte daher auch keine Diskussion darüber geführt werden, ob es „Erste- oder Zweite-Klasse-Flüchtlinge” in Deutschland gebe.

Mit der erstmals aktivierten EU-Richtlinie zum Massenzustrom erhalten Ukrainer einen legalen Aufenthaltsstatus, auch ohne eine langwierige Einzelfallprüfung.

© dpa-infocom, dpa:220406-99-817497/2 (dpa/lnw)