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Ampelkoalition bessert nachMaskenpflicht wird ab 20. März doch ausgeweitet

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Nach dem 19. März soll die Maskenpflicht nicht in allen Bereichen enden. 

Berlin – Auf Druck von SPD und Grünen hat sich die Ampelkoalition bei den Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz darauf geeinigt, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Schutzmaßnahmen am 19. März die Maskenpflicht künftig in mehr Bereichen als bisher geplant gelten kann. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag aus Koalitionskreisen.

Danach soll die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur in Kliniken, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr möglich sein, sondern auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.

FDP gegen Maskenpflicht im Einzelhandel

Die FDP wehrte sich allerdings erfolgreich dagegen, dass weiterhin auch im Einzelhandel eine Maskenpflicht verordnet werden kann. Auch in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben.

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Die bisherigen Corona-Beschränkungen laufen am 19. März aus. Bund und Länder haben sich allerdings darauf geeinigt, weiterhin Basisschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Deshalb ist eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes nötig. Die Reform soll noch in dieser Woche im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.