Blerin – Angesichts der weiter steigenden Energiepreise in Deutschland will der Bund das nächste Gesetzespaket für die Entlastung von Bürgern und Unternehmen schnell auf den Weg bringen. „Die Bundesregierung wird die notwendigen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Maßnahmen so in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, dass eine angemessene und rechtzeitige Beratung vor dem geplanten Inkrafttreten auch im Bundesrat gewährleistet ist“, heißt es im Beschlussvorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag. Das Papier liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Es droht erneut eine turbulente und lange Sitzung. Die Liste der strittigen Punkte zwischen Bund und Ländern ist lang. Es geht um die Finanzierung des 9-Euro-Tickets, der Flüchtlingshilfen, des Wohngelds und um weitergehende Forderungen der Länder, die Betrieben und Mietern mehr Schutz bieten sollen.
Bund bereitet Weg für 200-Milliarden-Hilfspaket
Die Regierungschefs der Länder hatten sich bereits am Mittwoch zu einer Sonderkonferenz (MPK) getroffen. Im Anschluss sollte ursprünglich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu den Gesprächen dazustoßen. Wegen einer Corona-Infektion beim Kanzler wurde der Termin auf kommenden Dienstag verschoben. An dem Tag werden zunächst wieder nur die Länder beraten. Im späten Nachmittag sind dann Beratungen der Länder mit dem Kanzler geplant.
Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten am Donnerstag ein Hilfspaket mit einem geplanten Umfang von bis zu 200 Milliarden Euro angekündigt, um Verbraucher und Unternehmen vor hohen Energiepreisen zu schützen.
ÖPNV: Das Feilschen geht los
Mit dem vorgestellten Hilfspaket griffen sie bereits die Länderforderungen etwa nach einem Gas- und Strompreisdeckel und unterstützenden Maßnahmen für kriselnde Unternehmen auf. Andere Themen ließ die Regierung aber noch offen. So pochten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschlusspapier unter anderem auch auf mehr Bundesmittel zur Finanzierung der Modernisierung und des Ausbaus des ÖPNV.
Statt der von Länderseite geforderten Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1,65 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr bietet der Bund laut eigenem Beschlussvorschlag an, diese jährlich um 1,5 Milliarden Euro anzuheben. Die Bedingung: Die Länder müssen zusagen, sich in „mindestens gleicher Höhe“ zu beteiligen.
Abo-Ticket und Geflüchtete: Bund lässt Finanzierungsfragen offen
Für ein Nachfolgeangebot des 9-Euro-Tickets werden die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister aufgefordert, zeitnah Einzelheiten festzulegen. Die Finanzierung ist aus Ländersicht dabei „jenseits der allgemeinen Entwicklung der Regionalisierungsmittel zu betrachten“, der Bund müsse deshalb „die zusätzlichen Beträge beisteuern, die notwendig sind, um dauerhaft günstige und attraktive Tarifmodelle verwirklichen zu können“. Diese Forderung lässt die Bundesregierung in ihrem Papier allerdings unbeantwortet.
Auch auf die Frage der Flüchtlingsfinanzierung reagiert der Bund ausweichend. „Bund und Länder werden die vereinbarten Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung zeitnah zum Abschluss bringen“, heißt es im Beschlussvorschlag. Man beteilige sich schon „jetzt an den Kosten der Länder in Höhe von 5,5 Milliarden Euro jährlich“. Die Länder hatten eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten rückwirkend zum 1. Januar 2022 gefordert. Die finanzielle Beteiligung müsse das Volumen umfassen, das der Bund „in den Jahren bis 2021″ geleistet hat.
Keine Antwort zur Finanzierung der Wohngeldreform
Offen bleibt in dem Papier auch, wie die Wohngeldreform zwischen Bund und Ländern finanziert wird, die für deutlich mehr Anspruchsberechtigte sorgen wird. Die Länder fordern, dass der Bund die Kosten trägt. Dem Beschlussentwurf zufolge bietet der Bund aber nur an, einen weiteren einmaligen Heizkostenzuschuss zu tragen, von dem auch BAföG-Empfänger sowie Azubis mit staatlichen Ausbildungshilfen profitieren sollen.
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Außer dem von der Ampelkoalition geeinten Maßnahmen für das Entlastungspaket fordern die Länder Steuersenkungen bei der Strom- und Energiesteuer und eine Aussetzung der Steuervorauszahlungen für Betriebe in Not. Wie auch schon in Corona-Zeiten soll die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden, um einer Pleitewelle von Unternehmen vorzubeugen. Im Mietrecht wünschen die Länder neue Regelungen für mehr Kündigungsschutz in Härtefällen.