Neuer GesetzesentwurfSo soll die Impfpflicht ab 18 Jahren aussehen
Der geplante fraktionsübergreifende Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren in der Corona-Pandemie nimmt klare Konturen an. Die Impfpflicht solle mit drei Impfungen erfüllt sein. Dabei könne auf alle zugelassenen Impfstoffe zurückgegriffen werden, „Auswahl muss möglich sein“, heißt es in einem Eckpunkte-Papier von Abgeordneten, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Die Impfpflicht ist auf den 31.12.2023 befristet.“
Es gehe darum, rechtzeitig vor dem nächsten Winter hohe Grundimmunität aufzubauen, um auf die nächste zu erwartende Corona-Welle vorbereitet zu sein und ein gesellschaftliches Leben möglichst ohne freiheitsbeschränkende Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, wird in dem Eckpunkte-Papier ausgeführt. „Wir wollen das Wissen, das wir haben, nutzen, um vor die Welle zu kommen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt dem RND.
Schmidt ist eine von sieben Initiatorinnen und Initiatoren, die alle aus den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP stammen. Neben ihr handelt es sich um Heike Baehrens, Dirk Wiese (beide SPD), Janosch Dahmen, Till Steffen (beide Grüne) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr (beide FDP). Die Tür zur Mitarbeit für Abgeordnete aus anderen Fraktionen stehe offen, sagte SPD-Politikerin Schmidt.
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Schwere Verläufe und Hospitalisierung gebe es nicht nur bei den Alten, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, dem RND. „Mit einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 können wir dem Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems am besten entgegenwirken“, fügte sie hinzu. Die Eckpunkte für den Gesetzentwurf sehen vor, dass Sonderkonstellationen wie der Umgang mit medizinisch eindeutig begründeten Ausnahmen wissenschaftsbasiert per Verordnung geregelt werden sollen.
Bei der Umsetzung der Impfpflicht soll den Krankenkassen eine wichtige Rolle zukommen. Der erste Schritt soll dabei sein, dass die Krankenkassen den Auftrag erhalten sollen, die Versicherten über das neue Gesetz, Abläufe und Beratungsangebote zu informieren, sagte der Grünen-Politiker Till Steffen, einer der parlamentarischen Geschäftsführer seiner Fraktion, dem RND.
Die Eckpunkte sehen zudem vor, dass die Krankenkassen bei den Versicherten Impfnachweise anfordern sollen. „Es wird den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können“, wird in dem Papier weiter ausgeführt.
Werde der Nachweis nicht erbracht, soll diese Information an eine staatliche Stelle weitergegeben werden. Dann drohe ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung, heißt es in dem Papier. Das Bußgeldverfahren könne jedoch mit einer Impfung oder einen nachgereichten Impfnachweis abgewendet werden. „Es gibt keine Zwangsimpfung, und es gibt auch keine Erzwingungshaft“, sagte Grünen-Politiker Steffen. „Wir wollen alle Instrumente nutzen, um zum Impfen anzuregen.“