Berlin – 20 Euro mehr im Monat für in Armut lebende Kinder und ein einmalig erhöhtes Kindergeld für untere und mittlere Einkommen: Damit will die Bundesregierung die sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs abfedern.
Der Bundestag beschloss an diesem Donnerstag zwei entsprechende Gesetze. Dazu wird es auch eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen geben. Doch wie sehen die Hilfen im Detail aus und wer wird davon profitieren?
Wer profitiert vom Kinder-Sofortzuschlag?
Der Kinderzuschlag soll Familien unterstützen, die kein eigenes Einkommen haben, oder deren Verdienst nicht zur Versorgung der ganzen Familie reicht. Der Anspruch wird individuell berechnet, dadurch kann auch die Höhe im Einzelfall variieren. Laut Bundesagentur für Arbeit haben im April noch gut 702.000 Kinder davon profitiert. Der Höchstsatz wird jetzt von 209 auf 229 Euro pro Monat steigen.
Der Sozialverband VdK kritisiert die Erhöhung als zu gering: „Mit dem Kindersofortzuschlag soll der Sportverein, ein Besuch im Freibad oder ein Geschenk für einen Kindergeburtstag finanziert werden. Aber 20 Euro im Monat sind angesichts der enormen Preissteigerungen lächerlich. Sie werden sofort von der Inflation aufgezehrt sein“, sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Wie hoch fällt das Bonus-Kindergeld aus?
Neben dem am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Kinderzuschlag wird es auch in diesem Jahr wieder eine Bonuszahlung zusätzlich zum Kindergeld geben. Mit 100 Euro fällt diese allerdings geringer aus als in den Pandemiejahren 2020 und 2021.
Der Kinderbonus ist deutlich breiter angelegt und wird automatisch über die Familienkassen ausgezahlt. Für Empfänger von Sozialleistungen wird er nicht als Einkommen betrachtet, sodass hier keine Abzüge entstehen. Zudem wurde die Bonuszahlung noch einmal so angepasst, dass sie auch aus der Ukraine geflüchteten Kindern zugute kommt.
Vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren
Allerdings wird der Kinderbonus wie in den vergangenen Jahren am Ende des Jahres auf den Kinderfreibetrag der Einkommenssteuer angerechnet. Konkret heißt das, dass nicht vom Kinderbonus profitiert, wer steuerlich mehr vom Kinderfreibetrag als vom erhaltenen Kindergeld begünstigt wird. Laut Berechnungen des Bundesverbands Lohnsteuerhilfe ist das bei einer gemeinsamen Besteuerung der Eltern ab einem Jahreseinkommen von 75.470 Euro der Fall.
Vom Bonus-Kindergeld profitieren also vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, Besserverdiener gehen leer aus. Insgesamt geht der Bund davon aus, dass er sich 460 Millionen von den 1,87 Milliarden Euro Kinderbonus zurückholen wird.
Welche Unterstützung gibt es für Erwachsene?
Gemeinsam mit dem Kinderzuschlag hat der Bundestag auch eine Einmalzahlung für Beziehende von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Asylhilfen beschlossen. Der ursprünglich angedachte Betrag von 100 Euro wurde dabei auf 200 Euro verdoppelt. Dadurch sollen beispielsweise steigende Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden.
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Auch daran gibt es Kritik: „Die Einmalzahlung ist der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Mit der Corona-Pandemie, den steigenden Energiepreisen und der Inflation sind die finanziellen Belastungen so groß, dass viele sie nicht mehr stemmen können“, sagte die VdK-Präsidentin dem RND. Insgesamt sein ein zu chaotischer Flickenteppich an Maßnahmen entstanden.
Wie und wann werden die Hilfen ausgezahlt?
Der Kinderbonus wird automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag für bedürftige Familien hingegen nicht. Berechtigte müssen ihn separat bei der Familienkasse beantragen. Gewährt wird er dann im Regelfall für sechs Monate. Das führt in der Praxis dazu, das nicht alle Berechtigten den Zuschlag auch erhalten.
Wer den Zuschlag allerdings erhält, der profitiert ab Juli automatisch von der Erhöhung. Auch das einmalig erhöhte Kindergeld und die Einmalzahlung für erwachsene Sozialhilfeempfänger soll im Juli auf den Konten landen. (rnd)