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Soforthilfe in der CoronakriseWas NRW-Unternehmen jetzt wissen müssen

Lesezeit 3 Minuten
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Die Stadt Köln ruht. Restaurants bleiben geschlossen, Aufträge werden gestrichen und Konzerte fallen aus.

Düsseldorf – Kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer können ab Freitag aus dem Soforthilfeprogramm Corona des Bundes direkte Zuschüsse in Höhe von 9000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte) und 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte) beantragen, um die Folgen der Krise abzumildern.

Das Land stockt das Programm für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte auf. Sie können 25.000 Euro bekommen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Unternehmen muss vor der Coronakrise wirtschaftlich gesund gewesen sein und sich in deren Folge die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert haben. Zuschüsse gibt es auch, wenn die vorhandenen Mittel nicht reichen, um kurzfristige Zahlungsverpflichtung wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten zu erfüllen. Betriebe, die von den Behörden geschlossen wurden, haben ebenfalls Anspruch.

Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag kann ab Freitag nur in digitaler Form gestellt werden. Ein Muster steht ab sofort auf der Internetseite www.wirtschaft.nrw/corona zur Verfügung. Die Formulare werden ab Freitag, 12 Uhr, freigeschaltet. Für Fragen gibt es eine Hotline: 0211 61772 555. Hilfe leisten auch alle Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.

Wer bearbeitet die Anträge und will schnell geht das?

Die fünf Bezirksregierungen (Köln, Düsseldorf, Münster, Arnsberg, Detmold) wickeln die Verfahren ab. Es müssen keinerlei Bescheinigungen eingereicht werden. Die Unterschrift erfolgt elektronisch. Ist der Antrag erfolgreich angenommen, wird ein Bescheid per E-Mail verschickt.

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Die Überweisung der Beträge soll automatisch innerhalb weniger Tage erfolgen. Das Verfahren ist laut NRW-Wirtschaftsministerium mit der Bezirksregierung Arnsberg getestet worden. Dort lief es problemlos.

Wie wird die Betriebsgröße berechnet?

Anhand der Vollzeitstellen. Teilzeitjobs oder 450 Euro-Kräfte werden zu Vollzeitstellen aufaddiert. Der Chef zählt bei der Berechnung mit.

Gibt es Fristen?

Ja. Die Anträge müssen bis zum 30. April gestellt sein. „Sicherlich braucht nicht jeder die Hilfen schon in den beiden kommenden Wochen“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Deshalb bitte man alle Unternehmen, die nicht sofort auf das Geld angewiesen sind, den Antrag später einzureichen, um die Bezirksregierungen bei der Bearbeitung nicht zu überlasten. Man rechnet mit einer sechsstelligen Zahl von Anträgen.

Wie wird kontrolliert, dass niemand zu Unrecht kassiert?

Die Bezirksregierungen werden in Einzelfällen Stichproben machen. Überdies müssen die Zuschüsse bei der Steuererklärung am Jahresende angegeben werden. Spätestens dann seien Plausibilitätsprüfungen möglich.

Kann man das Zuschussprogramm mit anderen Soforthilfen kombinieren?

Das ist möglich. Zum Beispiel mit dem Kurzarbeitergeld, das ja schon für den Monat März beantragt werden kann.