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Düsseldorfer WohnungskonzernLEG will Mieten stark erhöhen – Was bedeutet das für die Region?

Lesezeit 3 Minuten
Derrsiedlung: Fichtestraße 17

Der Wohnpark Steinbüchel in Leverkusen wird von der LEG bewirtschaftet.

Der Wohnungskonzern LEG bewirtschaftet in NRW mehr als 160.000 Wohnungen. Der Konzernchef will die Mieten stark erhöhen. Was bedeutet das für die Region?

Noch hat Hans-Dieter Gottschlich keine Post vom Wohnungsunternehmen LEG im Briefkasten gehabt. Ob das so bleibt, weiß er nicht – und hofft darauf. Denn LEG-Chef Lars von Lackum hatte Anfang Oktober angekündigt, die Mieten erhöhen zu wollen – und zwar „so stark wie regulatorisch möglich“.

„Bislang haben wir noch keine Nachricht bekommen“, sagt Gottschlich. „Aber natürlich beunruhigt mich die Ankündigung, weil ich nicht weiß, was da auf uns zukommt.“ Gottschlich ist Rentner, in seiner Wohnung im „Wohnpark Steinbüchel“ in Leverkusen lebt er seit mehr als 40 Jahren. Er hat in dieser Zeit die verschiedensten Eigentümer erlebt, bis die LEG den Wohnpark kaufte. „Gerechtfertigt würde ich eine Mieterhöhung nicht finden“, sagt Gottschlich. In seinem Hausaus gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme, darunter einen defekten Aufzug, einen Wasserschaden in der Wohnung der Gottschlichs, Müll im Keller, beschädigte Eingangstüren. Die LEG versprach 2021 auch auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“, sich zu kümmern.

LEG begründet Schritt mit gestiegenen Kosten

Die nun angekündigten Mieterhöhungen begründet der Düsseldorfer Wohnungskonzern unter anderem mit gestiegenen Kosten für Material und Personal. In einer Stellungnahme schreibt das Unternehmen, Mieten unterlägen „ähnlich wie Gehälter, Dienstleistungen oder Produktpreise einem regelmäßigen Entwicklungs- und Veränderungsprozess“. Zuvor hatte Unternehmenschef Lars von Lackum im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa gesagt, man könne kein nachhaltiges, klimafreundliches Produkt für 6,52 Euro den Quadratmeter anbieten.

In der Wohnung von Hans-Dieter Gottschlich gab es vor einigen Jahren einen Wasserschaden, dessen Behebung lange dauerte.

In der Wohnung von Hans-Dieter Gottschlich gab es vor einigen Jahren einen Wasserschaden, dessen Behebung lange dauerte.

Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit, keine Angaben dazu machen zu können, in welchen LEG-Wohnungen die Mieten steigen werden. Auch eine „pauschale Antwort zur Höhe der Mieterhöhungen können wir nicht treffen, da diese in der Praxis individuell ausfallen und fortlaufend geprüft werden“. Darüber hinaus gebe es „keinen kumulierten Stichtag für potenzielle Mietanpassungen – diese wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig sukzessive vorgenommen“. Insgesamt bewirtschaftet der Konzern nach eigenen Angaben 167.000 Wohnungen an mehr als 170 Standorten in NRW. In Köln beispielsweise sind es 4381, die meisten davon in Bocklemünd, dem Kölner Norden, Porz, Buchforst und Nippes.

Kappungsgrenze von 20 Prozent bei Mieterhöhungen

Vermieterinnen und Vermieter können die Mieten nach deutschem Recht nicht unbegrenzt erhöhen. Je nach Standort gelten für sie unterschiedliche regulatorische Vorgaben. Für bestehende Mietverträge gilt beispielsweise eine Kappungsgrenze: In Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt – so wie Köln – darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden. In den übrigen Städten und Kommunen – wie zum Beispiel Leverkusen – gilt eine Grenze von 20 Prozent.

Bei Neuvertragsmieten greift derweil in Städten wie Köln eine Mietpreisbremse. Dort darf die neue Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Leverkusen gilt das aber nicht.

Der Deutsche Mieterbund NRW hatte die Ankündigung der LEG, die Mieten stark erhöhen zu wollen, zuletzt scharf kritisiert und die Mietparteien aufgefordert, Erhöhungen genau zu prüfen. Denn häufig seien diese überzogen oder unberechtigt. „Mietspiegel werden falsch angewendet, ohne Sachgründe wird fast ausnahmslos immer der jeweilige Höchstwert als maßgeblich für die Wohnung angesehen“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des NRW-Mieterbundes. Fehlerhafte Mieterhöhungen würden aber nur bei den Mieterinnen und Mietern korrigiert, die Einspruch einlegten.

Hans-Dieter Gottschlich ist Mitglied im Mieterverein, eine Mieterhöhung würde er ohnehin prüfen lassen, sagt er. Ausziehen möchte er nicht. „Die Wohnungen selbst sind sehr schön, und die jetzige Miete ist angemessen“, sagt er. „Mein Mietvertrag ist mehr als 40 Jahre alt – eine gleichwertige Wohnung finde ich auf dem Markt nicht mehr.“