Mit drei Wochen Verzögerung erhalten Kunden der Rhein-Energie Information zu Abschlägen – manche profitieren nicht davon. Ein Überblick.
Geplante EntlastungenRhein-Energie informiert Kunden zu Gaspreisbremse
Zum 1. März sollten die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme greifen. IT-Dienstleister von Versorgern hatten aber offenbar Probleme, diese Frist einzuhalten. Auch die Rhein-Energie, Kölns mit Abstand größter Versorger, konnte die Frist wegen technischer und organisatorischer Probleme nicht einhalten.
In dieser Woche hat die Rhein-Energie nun einen Großteil ihrer Kunden darüber informiert, wie die Preisbremse für Energie bei ihnen jeweils wirkt.
Worüber informiert die Rhein-Energie?
Die Rhein-Energie hat in dieser Woche nach Angaben eines Sprechers etwas weniger als 600.000 ihrer Kunden schriftlich darüber informiert, was die Preisbremsen bei Strom, Gas oder Wärme für ihn oder sie individuell ausmacht. Konkret stehen in den Schreiben vier Nachrichten.
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Vier Nachrichten der Rhein-Energie an die Kunden
Erstens steht darin, wie hoch der bisherige Abschlag war und wie der Abschlag in der Zukunft ist. Zweitens wird darüber informiert, wie hoch die individuellen Preise (es gibt ja diverse Tarife) sind und wie hoch die Preisdeckel. Drittens informiert die Rhein-Energie im Wesentlichen über die Höhe des Entlastungsbetrages, also darüber, wie viel Geld jeder betroffene Haushalt durch die gesetzliche Preisbremse spart.
Viertens gibt es noch eine Erklärung über die Wirkung der Preisbremse. In der kommenden Woche sollen weitere Kunden informiert werden, wie viele genau, will die Rhein-Energie nicht sagen, weil sie ihre Kundenzahl grundsätzlich aus wettbewerblichen Gründen nicht kommuniziert.
Auf welchem Wege wird informiert?
Je nachdem, welche Kundenbeziehung zwischen Versorger und Endkunde vorliegt, erhält der Kunde entweder einen Brief, oder eine E-Mail. Diese weist ihn darauf hin, dass eine Nachricht in seinem Kundenkonto zur Einsicht liegt.
Wie funktioniert die Preisbremse?
Auf 80 Prozent des Verbrauchs von Gas und Strom wird nur ein gesetzlicher gedeckelter Preis erhoben. Die gedeckelten Preise liegen bei 40 Cent je Kilowattstunde Strom und bei 12 Cent je Kilowattstunde für Gas. Der Deckel bei Fernwärme liegt aktuell bei 9,5 Cent. Alles, was über 80 Prozent liegt, wird zum regulären, in der Regel höheren Preis abgerechnet und wird unter Umständen richtig teuer. Dieser Mechanismus soll die Verbraucher weiterhin zum Sparen anhalten.
Was ist, wenn ich keinen Brief von meinem Versorger erhalte?
Laut einem Sprecher der Rhein-Energie ist das durchaus möglich. Es gibt Kunden, bei denen die Preisbremsen für die verschiedenen Energieträger schlicht nicht greifen. Hat sich ein Kunde etwa in einem langfristigen Vertragsmodell einen Preis von unter 40 Cent beim Strom oder eben 12 Cent beim Gas gesichert, wird er von der Preisbremse des Bundes nicht erfasst. Laut dem Rhein-Energie-Sprecher erhält er folgerichtig weder Post noch eine Mail seines Versorgers.
Müssen Kunden reagieren?
Grundsätzlich nicht. Die jeweiligen Versorger – Rhein-Energie und alle anderen – sind in dieser Regelung verpflichtet, die Preisbremsen im Auftrag des Gesetzgeber umzusetzen und an die Verbraucher weiterzuleiten. Die Endkunden müssen nichts tun. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter in der Pflicht, der Mieter profitiert möglicherweise also erst bei seiner Betriebskostenabrechnung.
Wie lange gilt die Preisbremse?
Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Sie könnte darüber hinaus bis einschließlich April 2024 verlängert werden. Das geht aber nur, wenn der sogenannte Beihilferahmen der EU ebenfalls verlängert wird.