Köln – Es kann die kleine Unachtsamkeit sein, die Pfanne mit Fett, die man auf dem angeschalteten Herd hat stehen lassen und die dann einen Brand verursacht. Oder es kann einfach Pech sein. Pech, dass die Einbrecherbande die eigene Wohnung auswählte und dann nicht nur alles Wertvolle mitgehen ließ, sondern auch noch allerhand verwüstete. Solche Ereignisse sind selten, aber treten sie ein, dann sind ihre Folgen immer eines – teuer.
Deshalb rät sowohl die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen als auch die Stiftung Warentest zu zwei Versicherungen: zur privaten Haftpflicht und zur Hausratversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung ist „ein Muss für jedermann“, sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken da nur an das Tablet eines Freundes, das man vielleicht mal fallen lässt, aber wenn man gedankenverloren über die Straße geht und dadurch einen folgenschweren Autounfall verursacht, kann der Schaden schnell in ganz andere Dimensionen gehen.“
Mietsachschäden abdecken
Aber auch rund um die Immobilie schützt diese Haftpflicht. „Wichtig ist“, sagt Juristin Weidenbach, „dass man einen Haftpflicht-Vertrag hat, der auch Mietsachschäden abdeckt“. Denn wenn dann die Badewanne überläuft und das Wasser die darunterliegende Wohnung ramponiert, so ist dies ein Mietsachschaden. Die Haftpflicht tritt zum Beispiel auch ein, wenn man seiner Pflicht zum Schneeräumen nicht gewissenhaft nachkam und sich jemand ein Bein bricht.
Allerdings gilt die private Haftpflicht nur für Mieter und Eigentümer, die im Einfamilienhaus leben. „Ist in dem Einfamilienhaus noch eine Einliegerwohnung, sollte man sich vergewissern, ob die private Versicherung ausreicht“, sagt Weidenbach. Für Eigentümer von Häusern mit Mietwohnungen ist ansonsten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig.
Bestehende Verträge prüfen
Die meisten Haftpflichtversicherungen zahlen inzwischen auch bei Schäden, die durch „grobe Fahrlässigkeit“, zum Beispiel durch die vergessene Pfanne auf dem eingeschalteten Herd, verursacht werden, aber eben nicht alle. Deshalb ist es wichtig, auch alte, längst bestehende Verträge nochmals anzuschauen, rät Annegret Jende, die bei der Stiftung Warentest für Sachversicherungen zuständig ist. „Und wenn der alte Vertrag die grobe Fahrlässigkeit nicht abdeckt, lohnt es sich, in einen neueren Tarif zu wechseln, der diese grobe Fahrlässigkeit mit umschließt“, so Jende.
Die Hausratversicherung ist kein klares „Muss“, nach Meinung der Expertinnen, aber sehr ratsam. „Schließlich kann man in der Regel eine ausgebrannte oder von Einbrechern leer geräumte Wohnung nicht so einfach aus der Portokasse wieder herstellen“, sagt Jende. Freilich sind solche Versicherungen um einiges teurer als Haftpflichtversicherungen.
Annegret Jende warnt aber davor, bei der Beantragung schummeln und damit Geld sparen zu wollen. „Wer seine Wohnung beim Antrag zum Beispiel kleiner macht als sie ist, um günstiger weg zu kommen, kann im Schadensfall den Versicherungsschutz verlieren.“ Die Versicherer schicken, wenn es sich um größere Summen handelt, nämlich Gutachter.
Realistische Werte angeben
Diese schauen sich auch an, ob der Hausrat entsprechend des tatsächlichen Wertes versichert wurde. Verbraucherberaterin Weidenbach empfiehlt deshalb, eine Versicherungssumme zu wählen, bei der die Versicherungsgesellschaft „auf eine Einrede wegen Unterversicherung“ verzichtet.
In der Regel liegt eine solche Summe zwischen 600 und 700 Euro pro Quadratmeter. Versichert man weniger, kann es sein, dass der Versicherungsgutachter im Schadensfall nachweist, dass die versicherte Summe zum Beispiel nur 60 Prozent des Wertes des Hausrats ausmachte – dann zahlt die Versicherung auch bei einem kleineren Schaden nur 60 Prozent davon. „Und unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme gibt es Grenzen für Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld“, erläutert Jende.
Sie empfiehlt, eine Inventarliste zu erstellen und Fotos, Kaufbelege oder Rechnungen zu kopieren oder einzuscannen und an einem Ort außerhalb der Wohnung zu speichern. „Zum Beispiel in einer Cloud oder auf einem Stick, den man bei Verwandten deponiert“, schlägt Weidenbach vor.
Beiträge könnten sinken
Die Beiträge für die Hausratversicherung richten sich – wie die aller Versicherungen – nach dem Schadensverlauf. Weil während der Corona-Pandemie und der Zeit des Homeoffices weniger eingebrochen wurde, könnten diese nun sinken, beziehungsweise manche Versicherten könnten rückwirkend Gutschriften erhalten. Dass dieser Effekt aber lange anhält, das glauben weder Weidenbach noch Jende.
Allerdings ist in der Hausratversicherung nur das versichert, „was weggetragen werden kann“ (Weidenbach), darüber hinaus in der Regel auch Vandalismusschäden durch Einbrecher. Das Haus aber, das abbrennen könnte, ist nicht versichert.
Das könnte Sie auch interessieren:
Dafür müssen Eigentümer eine Gebäudeversicherung abschließen – diese verlangt schon die Bank, wenn sie einen Kredit für den Hauskauf gibt. Und sofern man selbst baut und nicht schlüsselfertig kauft, ist es ratsam, während der Bauphase eine Bauherrenhaftpflicht abzuschließen und zudem eine Rohbauversicherung.
Gegen Hochwasser absichern
Denn die Gebäudeversicherung zahlt erst, wenn das fertiggestellte Haus abbrennt, nicht wenn davor ein Feuer alles zerstört. Und eine Bauleistungsversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein.
Sie zahlt, wenn zum Beispiel von der Baustelle Kupferrohre oder Heizkörper gestohlen werden, wenn es zu Vandalismus kommt oder zu anderen Schäden an Baumaterialien.
Als Zusatz sowohl zur Hausratversicherung als auch zur Gebäudeversicherung kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Auch wenn im Kölner Raum Lawinenunglücke, Vulkanausbrüche oder Erdbeben eher unwahrscheinlich sind, so sind Starkregen und Hochwasser und die Folgen davon – wie zum Beispiel durch die Abwasserleitungen ins Haus eindringendes Wasser (so genannter „Rückstau“) denkbar und könnten zu großen Schäden führen.