GrundsteuerreformDas müssen Immobilienbesitzer bis Oktober beachten
Köln – Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im gesamten Bundesgebiet müssen zwischen diesem Freitag und dem 31. Oktober eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Grundsteuer muss bundesweit reformiert werden, weil sie laut BVerfG auf Werten basiert, die auf das Jahr 1964 in West- und 1935 in Ostdeutschland zurückgehen. Zwar sah das Bewertungsgesetz vor, dass alle Grundstücke alle sechs Jahre neu bewertet werden sollen – seit 1964 ist das aber nicht geschehen. Die neue Fassung gilt ab 2025.
Mehrere Daten muss beim Finanzamt einreichen, wer zum 1. Januar 2022 Besitzer einer Immobilie war: Flurnummer, amtliche Fläche, Wohnfläche, Baujahr des Hauses und Bodenrichtwert, also den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einem bestimmten Gebiet. Die notwendigen Informationen können sich nach Bundesland unterscheiden. Besitzer der 36 Millionen Immobilien können die Informationen über die Online-Steuerplattform Elster abgeben. In NRW geht das in Ausnahmefällen auch in Papierform.
25.000 Euro Strafe möglich
Experten erwarten, dass einige Besitzer mehr und andere weniger zahlen müssen. Wohnungseigentümer müssen mit einigen Hundert Euro an Steuerzahlungen im Jahr rechnen, bei Eigentümern größerer Mietshäuser könnte es auch um vierstellige Beträge gehen. Wie groß die Summe letztendlich sein wird, erfahren die Eigentümer wohl erst 2025. Denn die Finanzämter müssen nicht nur die von den Besitzern eingereichten Daten berücksichtigen, sondern auch die Hebesätze. Gemeinden können über diese die Zahlungssätze beeinflussen. Für sie ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
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Kritiker bemängeln, die Zeit für die Beschaffung aller Unterlagen sei nicht ausreichend: „Der Staat gibt sich selbst sehr viel Zeit – in der Vorbereitung der Reform und nun auch während der Umsetzung“, sagt Kai Warnecke, Chef des Eigentümerverbands Haus und Grund. „Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen.“
Wer die Frist bis Ende Oktober nicht einhält, muss je angefangenem Monat 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer Strafe entrichten, in jedem Falle aber mindestens 25 Euro. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch direkt einen Verspätungszuschlag fordern, der bis zu 25 000 Euro hoch sein kann. (mit dpa)