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Muss sie wirklich aus Dubai kommen?Landgericht Köln hat Urteil zur Dubai-Schokolade gefällt

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Dubai-Schokolade

Vollmilchschokolade gefüllt mit Pistaziencreme und Engelshaar: Das sind die Erfolgszutaten der gehypten Dubai-Schokolade.

Muss Dubai-Schokolade wirklich aus Dubai kommen? Diese Frage beschäftigt die Gerichte in verschiedensten Fällen. Nun hat das Landgericht Köln ein weiteres Urteil gesprochen.

Wer dem Hype um die Dubai-Schokolade erliegt und eine der vergleichsweise teuren Tafeln kauft, bekommt Vollmilchschokolade gefüllt mit Pistaziencreme und Engelshaar. Doch längst nicht alle Dubai-Schokoladen werden auch im Emirat hergestellt, im Gegenteil: Vor dem Landgericht Köln wurde am Dienstag ein Fall verhandelt, bei dem es einmal mehr darum ging, ob eine Dubai-Schokolade auch wirklich aus Dubai kommen muss (Az. 33 O 513/24).

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art: Schon im Januar musste der Lebensmittelhändler Aldi Süd seine in der Türkei hergestellte Dubai-Schokolade zumindest vorläufig aus dem Programm nehmen. Geklagt hatte ein Importeur, der in Dubai hergestellte Schokolade in Deutschland verkauft. Auch hier gab das Landgericht Köln dem Kläger recht.

Wo Dubai drauf steht, muss auch Dubai drin sein

Nun ging es vor dem Landgericht Köln erneut um eine irreführende Herkunftsbezeichnung, diesmal aber ohne Beteiligung prominenter Namen wie Aldi und Lidl. Streitgegenstand war die „Miskets Dubai Chocolate“, auf deren Verpackung damit geworben wird, die Schokolade würde „den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“ bringen. Das Produkt stammt allerdings aus der Türkei. Dagegen hatte ein Süßwarenimporteur geklagt, der selbst in Dubai hergestellte Schokoriegel vertreibt. Wer die beiden Parteien sind, wollte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage nicht sagen.

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Das Gericht berichtet in einer Mitteilung: Der Süßwarenimporteur hatte in einer Rewe-Filiale die „Miskets Dubai Chocolate“ gesehen und den Händler der Dubai-Schokolade außergerichtlich abgemahnt – allerdings erfolglos. Anschließend stellte der Importeur einen Eilantrag beim Landgericht Köln, um die seiner Meinung nach irreführende Bezeichnung verbieten zu lassen. Das Gericht gab ihm recht. Der Händler legte dagegen Widerspruch ein und behauptete, die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ werde als Gattungsbezeichnung verstanden, zumal auch die Zutaten keine lokalen Spezialitäten seien. Eine Irreführung sei zudem wettbewerbsrechtlich nicht relevant.

So urteile das Kölner Landgericht

Also trafen sich die Parteien erneut vor Gericht, am Dienstag (25.2.) hat das Kölner Landgericht sein Urteil vom Dezember noch einmal bestätigt: Die Produktaufmachung und die Werbung auf der Verpackung würden gegen das Markengesetz verstoßen. Darin steht unter anderem, dass geografische Herkunftsangaben im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren benutzt werden dürfen, die gar nicht aus dem angegebenen Ort stammen.

Bei der Bezeichnung „Dubai“ handele es sich, so die Begründung der Kammer, um eine Herkunftsangabe der Ware. Es komme hinzu, dass das Produkt unstreitig ursprünglich in Dubai entwickelt wurde. Eine Gattungsbezeichnung, wie der Importeur argumentierte, liege nicht vor. Ein Teil der Bevölkerung habe von dem Hype um die Dubai-Schokolade keine Kenntnis, deshalb könne man nicht davon ausgehen, dass die Bezeichnung unabhängig von dem Herstellungsort als Synonym für eine Schokolade nach besonderer Rezeptur verstehen würde.

Gerichte kommen zu unterschiedlichen Urteilen

Nicht nur das Landgericht Köln hat sich mit dem Begriff Dubai-Schokolade befasst. Das Landgericht Frankfurt entschied beispielsweise, dass Lidl seine Dubai-Schokolade unter dem Namen verkaufen dürfe, obwohl die Schokolade nicht aus Dubai stammte. Das Landgericht Bochum wiederum untersagte eine nicht aus Dubai kommende Dubai-Schokolade. Eine Sprecherin des Landgerichts Köln erklärt auf Anfrage: Solche Entscheidungen seien immer vom Einzelfall abhängig. Ob Verbraucher nun also wirklich Dubai-Schokolade aus Dubai bekommen, klärt am Ende wohl nur der prüfende Blick auf die Verpackung.