Köln – Das Jahr 2020 hält für Verbraucher Änderungen bereit. An einigen Stellen bleibt mehr Geld übrig, an anderen wird es teurer. Das Fliegen zum Beispiel, oder internationale Briefe. Dafür gibt es unter anderem mehr Mindestlohn. Ein Überblick basierend auf den Daten der Verbraucherzentrale NRW.
Bonpflicht
Ab 1. Januar müssen Einzelhändler ihren Kunden bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen – egal, ob sie ihre Wochenendeinkäufe erledigen, nur schnell ein Bier am Kiosk oder ein Rosinenbrötchen beim Bäcker kaufen. Hintergrund ist ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, mit dem sie Manipulation in Kassensystemen verhindern will. Händler kritisieren die Mehrbelastung und Papierflut, die so entsteht. Kunden müssen die Bons übrigens nicht annehmen.
Hygieneprodukte
Mehr als 180.000 Menschen unterschrieben dieses Jahr eine Petition, die die Senkung der Steuer auf Tampons und andere Artikel zur Monatshygiene forderte. Finanzminister Olaf Scholz reagierte: So sinkt die Umsatzsteuer auf diese Produkte von 19 auf sieben Prozent. Die Verbraucherzentrale appelliert, das auch an Kunden weiterzugeben.
Post und Pakete
Wer bei der Post ein Paket verschickt, muss künftig mehr zahlen. Der Preis für ein bis zu zwei Kilo schweres Päckchen steigt zum Beispiel von 4,50 Euro auf 4,79 Euro. Ein Zehn-Kilo-Paket kostet künftig 10,49 Euro. Auch internationale Sendungen werden teurer: Das Porto für eine Postkarte steigt von 90 auf 95 Cent, das für einen Standardbrief sogar von 0,90 auf 1,10 Euro. Außerdem gibt es in Zukunft bei Abmessung und Gewicht keinen Unterschied mehr zwischen Bücher- und Warensendungen.
Apps auf Rezept
Ärzte können ihren Patienten künftig Rezepte für Gesundheitsapps ausstellen. Mit diesen sollen Patienten dann etwa ihre Blutzuckerwerte dokumentieren, Symptome festhalten oder Verhaltensempfehlungen erhalten. Die Regelung ist Teil des Digitale-Versorgungs-Gesetzes und greift vermutlich etwa ab dem zweiten Quartal 2020.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt über alle Branchen hinweg von 9,19 auf 9,35 Euro. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel bei Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten oder bei Pflichtpraktika. Auch bei Mindestlöhnen, die in branchenspezifischen Tarifverträgen festgelegt werden, gibt es Veränderungen: So steigen zum Beispiel die Löhne für Elektrohandwerker, Pflegekräfte, Maler oder Gebäudereiniger. Auch Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bekommen im neuen Jahr mehr Geld.
Renten
Zur Jahresmitte gibt es auch für deutsche Pensionäre gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli sollen die Renten um 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten steigen. Damit soll der Ost-Wert weiter an den West-Wert angeglichen werden. Die endgültige Entscheidung über die Anpassung fällt im Frühjahr.
Pflege
Ab dem 1. Januar gilt auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Demnach müssen sich Menschen, die weniger als 100 000 Euro im Jahr verdienen, nicht mehr an den Pflegekosten für die eigenen Eltern beteiligen. Hier gilt die Vermutungsgrenze: Das Sozialamt geht erst einmal davon aus, dass dieser Wert nicht überschritten wird und verlangt erst dann Einkommensnachweise, wenn Zweifel bestehen.
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Unterhalt
Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Geld: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahre steigt um 15 Euro auf 369 Euro im Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 18 Euro mehr (424 Euro/Monat), Kinder ab 13 Jahren 21 Euro (497 Euro/Monat).