Köln – Der 1. FC Köln und sein derzeit freigestellter Teammanager Denis Lapaczinski werden in Zukunft getrennte Wege gehen. Das genaue Datum der Vertragsbeendigung sowie die Höhe der Abfindung für den Kläger zwischen 20000 und 70000 Euro wollen die Parteien einvernehmlich festsetzen – das Ergebnis wird das Arbeitsgericht Köln Mitte Oktober verkünden. Zuvor war während eines weiteren Kammertermins am Freitag zu der seit Monaten andauernden juristischen Auseinandersetzung über eine mögliche Wiedereinstellung Lapaczinskis gestritten worden.
Als Arbeitgeber hatte der Fußballklub dem Teammanager Ende 2021 die Kündigung ausgesprochen, Grundlage dafür war ein angebliches Fehlverhalten Lapaczinskis in Bezug auf interne Fragen rund um Corona-Impfungen. „Herr Lapaczinski hat für Unruhe im gesamten Team gesorgt und den wirtschaftlichen Erfolg des Vereins zu einem Zeitpunkt gefährdet, als es darum ging, den Fortbestand des Profibetriebs in der Fußball-Bundesliga trotz der Pandemie aufrechterhalten zu können“, argumentierten FC-Geschäftsführer Philipp Türoff und Vereinsanwalt Arne Gehrke im Gerichtssaal.
„Er hat seine vertraglichen Pflichten stets erfüllt“
Unter anderem Chats mit zentralen Spielern des Profiteams wie Jonas Hector hätten dazu geführt, dass diese sich teils „wieder neu Gedanken“ über das Für und Wider einer möglichen Impfung gemacht hätten, obwohl „im inneren Zirkel und im Team zu der Zeit bereits Konsens bestanden“ habe, argumentierte die FC-Seite. Lapaczinskis Anwalt sagte, arbeitsrechtlich sei nichts am Verhalten seines Mandanten auszusetzen gewesen. „Er hat seine vertraglichen Pflichten stets erfüllt und auch die Gesundheitsrichtlinien des DFB als Branchenverband mit regelmäßigen Tests und dem Tragen von Schutzmasken immer umgesetzt“, so Volker Görzel, der in Abwesenheit Lapaczinkis verhandelte.
Dieser Argumentation folgte der Richter: „Ich verstehe Sie aus sportlicher Sicht und in der Frage, dass zwischenmenschlich Schaden im Team-Gefüge entstanden ist“, führte Christian Ehrich aus. Allerdings müsse er den Sachverhalt aus rein arbeitsrechtlicher Sicht bewerten. „Dabei ist mir nicht klar, welches Fehlverhalten es gab, das hier als Kündigungsgrund gerechtfertigt werden könnte.“ Richter Ehrich schlug den beiden Parteien darum vor, sich miteinander zu einigen, statt auf ein Urteil seinerseits zu pochen. Das taten sie nach einer Unterbrechung für Beratungen.
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Am 3. Dezember 2021 hatte der 1. FC Köln Denis Lapaczinski wegen seiner ablehnenden Einstellung zur Corona-Schutzimpfung freigestellt. Lapaczinski war zu dem Zeitpunkt nicht gegen das Coronavirus geimpft, gilt nach einer Infektion allerdings inzwischen als Genesener. Der ehemalige Abwehrspieler war seit dem 15. Februar 2019 als Teammanager für die Profis beim FC zuständig.