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Höhere Kosten für AnwohnerDiese Regeln gelten fürs Parken im Veedel ab 1. Oktober

Lesezeit 4 Minuten
Der rote Punkt signalisiert: Dort ist das Anwohnerparken erlaubt.

Der rote Punkt signalisiert: Dort ist das Anwohnerparken erlaubt.

Erst sollten die Gebühren von 30 Euro auf bis zu 360 Euro steigen, doch die Stadt zog die Pläne zurück. Ab Dienstag wird es aber teurer.

Nach viel Hin und Her steigt ab Dienstag (1. Oktober) die Gebühr für den Anwohnerparkausweis von 30 auf 100 Euro jährlich. Das entspricht einer Steigerung um 233 Prozent. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie funktioniert das Anwohnerparken?

Im Kölner Stadtgebiet sind 47 Anwohnerparkgebiete mit einem roten Punkt an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet. In diesen Zonen dürfen Inhaber des Ausweises kostenfrei parken beziehungsweise sie zahlen bislang nur die jährliche Gebühr von 30 Euro. Es handelt sich um eine reine Verwaltungsgebühr. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte über die 30 Euro gesagt: „Es ist doch lächerlich, dass es aktuell nur 30 Euro sind.“ Seit 2022 dürfen NRW-Kommunen aber selbstständig höhere Gebühren einführen. Den Ausweis mit dem roten Punkt legen Besitzer üblicherweise hinter die Windschutzscheibe, die Höchstparkdauer gilt für sie nicht. Ende 2023 waren rund 59.500 Ausweise im Umlauf. In den 47 Gebieten gibt es 51 400 Parkplätze. Die Ausweise garantieren also keinen Parkplatz.

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Wie lange gilt die neue Gebühr von 100 Euro?

Zunächst nur 151 Tage bis zum 28. Februar 2025. Das liegt daran, dass das Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt (50 von 90 Sitzen im Stadtrat) die Gebühren noch stärker erhöhen wollte und an die Fahrzeuglänge koppeln wollte. Doch dafür braucht die Verwaltung mehr Zeit, um ihre technischen Systeme darauf vorzubereiten. Für die Zeit bis zum 1. März hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen: Wer in dieser Zeit einen Ausweis beantragt, zahlt für ein Jahr die Pauschale von 100 Euro und für ein Halbjahr 65 Euro.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker bezeichnet die bisherige Gebühr als „lächerlich“.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker bezeichnet die bisherige Gebühr als „lächerlich“.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Gewerbetreibende brauchen keinen Bewohnerparkausweis, sie können alternativ eine Ausnahmegenehmigung für das Parken im ganzen Stadtgebiet beantragen. Sie kostet mindestens 170 Euro jährlich.

Gab es noch einen Ansturm in den vergangenen Wochen auf die Ausweise für 30 Euro?

Laut eines Stadt-Sprechers hat sich der Ansturm „verhältnismäßig im Rahmen gehalten“. Seiner Aussage nach gab es etwa 500 Verlängerungsanträge mehr als im Monat zuvor. Ohnehin konnte nicht jeder Ausweisinhaber noch schnell einen Antrag vor dem 1. Oktober beantragen, um statt 100 Euro nur 30 Euro zu zahlen. Nur wenn der Ausweis in den nächsten 90 Tagen ausläuft, ist eine Verlängerung möglich. Allerdings war das diesen Fahrzeughaltern auch bewusst, der Sprecher der Stadt sagte: „Diejenigen, die in der 90-Tagesfrist verlängern konnten, haben diese Möglichkeit kurzfristig genutzt.“

Und was passiert ab dem 1. März?

Ab diesem Datum entfällt die Pauschale von 100 Euro jährlich. Dann ist die Länge des Autos das entscheidende Kriterium. Die Gebühr beträgt zwischen 100 und 120 Euro jährlich. Für Autos mit einer Länge bis zu 4,109 Metern sind 100 Euro jährlich fällig, ihr Anteil liegt bei rund 25 Prozent. Der Ausweis für Autos, die länger als 4,709 Meter sind, kostet pro Jahr 120 Euro. Sie machen ebenfalls 25 Prozent aus. Für die Wagen dazwischen müssen jährlich 110 Euro bezahlt werden, das trifft auf rund 50 Prozent der Autos in Köln zu. Für Fahrzeuge, die länger als 5,60 Meter sind, gibt es zukünftig keine Ausweise mehr. Dazu können laut Stadt etwa der Ford Tourneo oder der VW Caddy zählen. Sie müssen demnach an den Parkscheinautomaten bezahlen.

Waren nicht noch höhere Gebühren vorgesehen?

Ja. Ursprünglich waren Gebühren von 330, 360 und 390 Euro jährlich je nach Autolänge vorgesehen. Im ermäßigten Tarif für Köln-Pass-Inhaber waren je nach Fahrzeuglänge 105, 112 oder 120 Euro geplant. Den Köln-Pass können unter anderem Menschen erhalten, die Grundsicherung beziehen. Doch im Sommer des Vorjahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Freiburger Satzung für das Anwohnerparken für unwirksam erklärt, unter anderem weil „für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen eine Rechtsgrundlage“ fehle. Und da das Freiburger Regelwerk dem der Stadt Köln sehr nahe kam, zog diese danach ihre Pläne zurück. Sowohl bei der Übergangspauschale von 100 Euro und den höheren Gebühren ab März gibt es also keine Reduzierung für Köln-Pass-Inhaber. Die Stadt Köln will erstmal abwarten.

Warum ist in Bonn dann aber die Reduzierung für Bonn-Pass-Inhaber trotzdem möglich?

Die Stadt Bonn geht davon aus, dass ihr Tarif rechtssicher ist. Kölns Verkehrsdezernent Ascan Egerer sagte voriges Jahr: „Bonn ist die erste Stadt, die jetzt trotz des Urteils mit einem Sozialtarif an den Start geht. Wir wollen erstmal abwarten, was in Bonn passiert. Wenn es eine tragfähige Lösung ist, wollen wir nachziehen. Wir müssen ja nicht immer die Ersten sein, die ins Risiko gehen.“