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Autobahn 3Stadt Köln verdient zehn Millionen Euro an Blitzer-Posse

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Mehrere Hunderttausend Autofahrer wurden im Jahr 2016 auf der Autobahn 3 zu Unrecht geblitzt.

Köln – Vor genau einem Jahr startete die Stadtverwaltung ihre Aktion zur Wiedergutmachung für begangenes Unrecht. Sie erstattete Autofahrern, die rechtswidrig auf der A 3 geblitzt worden waren, auf deren Antrag hin das Bußgeld. Bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember verlangten rund 17 500 Kraftfahrer die von ihnen gezahlten Beträge zurück. Insgesamt hat die Verwaltung 1,4 Millionen Euro überwiesen, im Durchschnitt 80 Euro an jeden Einzelnen.

Es hätte weitaus teurer werden können für die Stadt. Denn laut Presseamt hatten bis zu 320000 Verkehrsteilnehmer Anspruch auf eine Rückzahlung. Sie alle waren 2016 nahe einer Baustelle am Heumarer Dreieck geblitzt worden, obwohl es laut einem Urteil des Amtsgerichts in dem Abschnitt wegen fehlender Tempo-60-Schilder keine ersichtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gab. Hätten alle zu Unrecht Belangten ein Antragsformular ausgefüllt, hätte die Bußgeldabteilung 11,8 Millionen Euro erstatten müssen.

Einnahmen für Verbesserung der Verkehrssituation

Die verbleibenden gut zehn Millionen Euro will die Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation verwenden. Im April wird der Rat über eine Liste mit einer Reihe von Vorschläge abstimmen. Es soll drei Schwerpunkte geben: Vorhaben zur Verkehrssicherheit, die Instandsetzung von Fahrradwegen sowie das Ausbessern von Straßen. „Die Zusage, dass dieses Geld nicht im normalen Etat untergeht, sondern dem Verkehr wieder zu Gute kommen soll, wird eingehalten“, sagte Stadtsprecherin Inge Schürmann.

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Wer mit Punkten im Flensburger Register und einem Fahrverbot belastet wurde, musste sich mit einem Gnadengesuch an die Bezirksregierung wenden. Dort sind nach Auskunft der Behördensprecherin Vanessa Nolte 4800 Anträge positiv beschieden worden. 150 Eingaben würden noch geprüft. Die Bezirksregierung hatte zeitweise 20 Mitarbeiter eingesetzt, um die Gnadengesuche zu prüfen.

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Diejenigen, die wegen ihres hohen Tempos mehr als 250 Euro bezahlen mussten, gingen allerdings leer aus. Für ihre Fälle waren weder die Stadtverwaltung noch die Bezirksregierung zuständig, sondern das Amtsgericht. Die Kölner Verkehrsrichter sahen weder einen Anlass noch eine Möglichkeit, bereits abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen. Es seien weder neue Tatsachen noch neue Beweise anzunehmen, die einen solchen Schritt rechtfertigen könnten. Weit mehr als 100 Autofahrer erhielten deshalb eine Absage.