AboAbonnieren

Blutender Seniorin nicht geholfenFrauen zeigen Kölner Taxifahrer an

Lesezeit 2 Minuten

Gabi K. war hilfsbereit

Südstadt – „Wie können wir helfen?“, lautete die spontane Reaktion zweier Freundinnen, die im November 2015 mittags am Chlodwigplatz Zeuginnen eines Unglücks wurden. Auf der Fahrbahn lag vor Kälte zitternd eine alte Frau, die gestürzt und offensichtlich erheblich verletzt war. „Sie blutete ganz fürchterlich am Kopf, war bewusstlos“, erinnerte sich Marion W. (54) im Zeugenstand des Amtsgerichts.

Ein Passant versuchte ohne großen Erfolg, mit Toilettenpapier aus einer Gaststätte die Blutung zu stoppen. Daraufhin hatten die Frauen am Chlodwigplatz einen Taxifahrer um Hilfe gebeten. Der Mann stand mit seinem Wagen wenige Meter von der Unglücksstelle entfernt, hatte alles im Blick und sich offenkundig schwer getan, zu handeln, wie der Prozess vor dem Kölner Amtsgericht ergab. Dort saß der 72-jährige Fahrer am Mittwoch wegen unterlassener Hilfeleistung auf der Anklagebank.

Obdachloser gibt Decke

Die beiden Frauen hatten ihn um einen Verbandskasten gebeten. Doch seine Reaktion war „gleich Null“, sagte Gabi K. (54) im Zeugenstand: „Er schaute nur stoisch aus dem Fenster und machte eine abwehrende Handbewegung.“ Gabi K. rannte weiter, organisierte eine Decke, die ein Obdachloser zur Verfügung stellte, um die Bewusstlose vor der Kälte zu schützen. Und sie rief einen Krankenwagen.

Alles zum Thema Polizei Köln

„Er hätte doch wenigstens über Funk seine Kollegen um Hilfe bitten können“, empörten sich beide Frauen im Zeugenstand über das Verhalten des Angeklagten. Der ehemalige Bau-Ingenieur konterte die Aussage der Frauen mit dem Argument, „sehr wohl unter dem Sitz nach einem Verbandskasten geschaut zu haben“. Angeblich habe er später auch noch – vergeblich – im Kofferraum danach gesucht.

Eine Aussage, die von den Frauen zwar nicht bestätigt wurde, vom Gericht allerdings auch nicht widerlegt werden konnte.

„Nach objektiver Beweislage hat sich der Angeklagte nicht strafbar gemacht“, lehnte die Richterin eine Verurteilung ab, da der Angeklagte immerhin nach einem Verbandskasten gesucht habe. Diese Aussage sei ihm nicht zu widerlegen.

Die Richterin sprach von einer „unbefriedigenden Lösung“ des Falls, hielt aber doch die Zahlung einer Geldauflage von 800 Euro für erforderlich – im Gegenzug wurde das Verfahren im allseitigen Einverständnis eingestellt. Die beiden Frauen hatten das „unmögliche Verhalten“ des Angeklagten zur Anzeige gebracht, das Taxi fotografiert und waren damit zur Polizei gegangen. „In der heutigen Zeit muss man Zivilcourage zeigen“, sagten sie im Gerichtssaal.