Köln – Tatort Fühlinger See: Auf dem Parkplatz des Naherholungsgebietes hielten sich am frühen Nachmittag im Dezember vergangenen Jahres zwei Personen in ihren Fahrzeugen auf – nur zwei Parklücken voneinander getrennt: Gabelstaplerfahrer Silvio B. (32, alle Namen geändert) und Hilde S. ( 52). Die Beweggründe der beiden, sich dort aufzuhalten, hätten unterschiedlicher nicht sein können. Die Buchbinderin hatte sich mit ihrem Freund dort verabredet, wollte eine Runde spazieren gehen. Weil er sich verspätete, rief sie ihn am Handy an.
Er wollte ohne Hose in ihr Auto steigen
Während des Telefonates beobachtete sie den zweifachen Familienvater B., wie er sich offensichtlich hinter dem Lenkrand seines Fahrzeuges selbst befriedigte. Vorsichtshalber kontrolliere sie ihr Auto, bestätigte die Zentralverriegelung. Geistesgegenwärtig zückte sie ihr Handy und fotografierte den Übeltäter über den Seitenspiegel, weil sie offensichtlich ahnte, dass noch kein Ende in Sicht war. Denn was dann geschah, wurde Gegenstand eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht.
Silvio B. stieg ohne Hose aus, näherte sich dem Fahrzeug der Buchbinderin, wollte hinten einsteigen. Entsetzt erzählte Hilde S. ihrem Freund von dem Geschehen, der unmittelbar danach eintraf. Als der Freund eintraf, saß Silvio B. bereits wieder in seinem Fahrzeug und wollte den Parkplatz verlassen. Im letzten Moment hatte Hilde S. noch das Kennzeichen des Täters fotografiert und legte beide Bilder der Strafanzeige bei, die sie noch am selben Tag bei der Polizei zu Protokoll gab.
„Angst, abends auszugehen“
Im Prozess gab der zweifache Familienvater alles zu und legte Wert darauf, sich bei Hilde S. mit Handschlag zu entschuldigen. Sie nahm die Entschuldigung an, wartete allerdings vergeblich auf eine Antwort auf die Frage, „wer mir jetzt meine Ängste nimmt“. Seit dem Vorfall würde sie leere Parkplätze meiden, auch „abends alleine ausgehen kommt für mich nicht mehr in Frage.“
Was B. zu dem Vorfall veranlasste, blieb im Prozess offen. Das Gericht hielt jedenfalls 900 Euro Geldstrafe, so wie es die Anklägerin gefordert hatte, für schuldangemessen. Angesichts der Arbeitslosigkeit regte die Richterin an, „dass Sie die Strafe abarbeiten können“ und gab ihm das dazu erforderliche Antragsformular mit nach Hause. Und die Hoffnung, „dass Sie auf diesem Weg vielleicht eine neue Arbeitsstelle finden.“