JVA KölnAlle positiven Corona-Schnelltests waren falsch
Köln – Nach großen Corona-Sorgen in der JVA Ossendorf folgte am Montag Stück für Stück die Entwarnung: Sämtliche 21 noch in der Vorwoche in Schnelltests positiv getesteten Bediensteten sind doch nicht mit dem Virus infiziert. Die am Freitag durchgeführten, deutlich zuverlässigeren PCR-Tests seien allesamt negativ ausgefallen, sagte Anstaltsleiterin Angela Wotzlaw. Neben den 21 zuvor positiv getesteten Beamten seien bei 50 weiteren Mitarbeitern Abstriche genommen worden, die – bis auf einen ausstehenden – im PCR-Test ebenfalls sämtlich negativ gewesen seien. Bei diesen 50 Bediensteten waren auch zuvor die Schnelltests negativ ausgefallen. „Wir sind natürlich sehr erleichtert, weil wir nun alle Einschränkungen wieder zurücknehmen können“, sagte Wotzlaw. Von Mittwoch an solle der Betrieb – inklusive der Besucherräume – wieder wie derzeit üblich weiterlaufen.
Bei einer Mitarbeiterin war in der vergangenen Woche eine Corona-Infektion bestätigt worden. Offenbar habe sie sich in der Familie angesteckt, sagte Wotzlaw. Daraufhin wurden 71 Kontaktpersonen in der JVA getestet, 21 davon waren im Schnelltest positiv. Dabei handelte es sich ausschließlich um uniformierte Beamte, die im Schichtdienst tätigt sind. Aus der Gefängnisverwaltung sei niemand betroffen gewesen, heißt es. „Wir haben aus diesem Fall gelernt, dass wir eigentlich weniger Kontaktpersonen testen müssen, als wir es hier getan haben“, sagte Wotzlaw. Zum Teil habe es sich um sehr kurze Kontakte etwa auf dem Flur gehandelt. Die infizierte Beamtin ist noch in Quarantäne, die aber in wenigen Tagen ausläuft.
Die Quarantäne-Regelung bei den nun negativ getesteten Mitarbeitern gestaltet sich indes schwierig. Da darunter auch Beamte sind, die nicht in Köln wohnen und damit an die Anweisungen eines anderen Gesundheitsamts gebunden sind, dürfen nicht alle die Quarantäne sofort verlassen. „Ich kann den Mitarbeitern aber Kritis-Bescheinigungen ausstellen, mit denen sie nachweisen, dass sie in der Kritischen Infrastruktur arbeiten“, sagte Wotzlaw. Damit könnten die Betroffenen zumindest für die Arbeit und die jeweiligen Wege nach und von dort die Wohnungen verlassen.
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Schnelltests gelten als weniger akkurat als die professionellen PCR-Labor-Tests. Ihnen wird – wie der Fall aus der Kölner JVA bestätigt – eine höhere Wahrscheinlichkeit von sogenannten falsch-positiven Ergebnissen nachgesagt. Daher waren Schnelltests grundsätzlich als Ergänzung, nicht aber als Ersatz für PCR-Tests gedacht.
Keine Tests bei Häftlingen
Unter den Häftlingen war nach Bekanntwerden des Corona-Falls niemand getestet worden. Die Ansteckungsgefahr sei wegen Maskenpflicht im Gefängnis und der sehr kurzen Kontaktzeiten außerordentlich gering, sagte Wotzlaw. Das Gesundheitsamt wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Man werde sich zu konkreten Einrichtungen nicht äußern, teilte die Stadt mit. Grundsätzlich könnten auch Häftlinge unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie als Kontaktpersonen von Infizierten geführt werden. In dem Fall dürften sie keinen Kontakt zu anderen Insassen haben und die Zelle nicht verlassen.
Für neu aufgenommene Häftlinge gilt schon seit Längerem sicherheitshalber eine Quarantäne-Zeit von zwei Wochen, in der sie in einer gesonderten Abteilung bleiben müssen. Ohnehin leben die meisten Insassen derzeit in Einzelzellen, um Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher sind im Moment statt der vor Corona üblichen 1200 Insassen nur 700 in der JVA Ossendorf untergebracht.