Köln – Mit fast 40 Jahren wohnte eine Kölnerin immer noch in der elterlichen Wohnung, bis es zur Tragödie kam. „Ich wollte da immer ausziehen“, berichtete die Tochter am Donnerstag als Beschuldigte in einem Strafprozess vor dem Landgericht. Körperverletzung mit Todesfolge wirft die Kölner Staatsanwaltschaft der Frau vor, nachdem deren Mutter nach einem Stoß gestorben war.
Beschuldigte ignorierte Betretungsverbot
Vor dem finalen Gewaltakt im November vergangenen Jahres hatte die Beschuldigte ein von der Polizei ausgesprochenes Rückkehrverbot ignoriert. Das war verhängt worden, nachdem die 39-Jährige ihrer Mutter mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und die Glastür im Wohnzimmer eingetreten haben soll. Angsterfüllt hatte die 71-Jährige danach den Notruf getätigt.
„Ich bringe sie um“, soll die Beschuldigte beim Verlassen der Wohnung in Bickendorf noch über ihre Mutter gesagt haben, in Anwesenheit der Polizisten. Fünf Tage später soll sie dann in der Wohnung auftaucht sein und nach Geld gesucht haben. Dabei habe die 39-Jährige ihre Mutter laut Anklage so wuchtig zu Boden geschubst, dass diese sich den Oberschenkel brach und operiert werden musste.
Kölner Seniorin verstarb vier Wochen nach Vorfall
Vier Wochen später verstarb die 71-Jährige im St. Franziskus-Hospital an einem Herzinfarkt, nachdem sich zuvor Blutgerinnsel in Lunge und Herzkammer gebildet hatten. Der Tod der Seniorin sei auf die Folgen des Sturzes zurückzuführen und damit der Tochter zuzurechnen. Für diese sei es laut Anklage vorhersehbar gewesen, dass ihre Mutter infolge der Gewaltanwendung sterben könne.
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Die Beschuldigte räumte ein, ihre Mutter im Vorfeld geschlagen zu haben, zum Hauptvorwurf schwieg sie aber auf Anraten ihrer Verteidigerin Harriet Krüger. „Meine Mutter war krank, man konnte das absehen, dass sie nicht mehr lange leben würde“, erklärte die Tochter aber. Die Rentnerin habe unter Alzheimer gelitten und körperlich immer mehr abgebaut.
Staatsanwalt sieht Gefahr für die Allgemeinheit
Die 39-Jährige gilt als vermindert schuldfähig, da sie laut Ärzten unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Aufgrund ihrer psychischen Probleme, die über die Jahre mit vielen Klinikaufenthalten einhergingen, habe sie es nie geschafft, eine eigene Wohnung anzumieten. Ständig habe es Streit mit der Mutter um das chronisch unaufgeräumte „Kinderzimmer“ gegeben.
Mittlerweile ist die Beschuldigte in der forensischen LVR-Klinik in Bedburg-Hau untergebracht. Hier gehe es ihr gut. „Ich habe Freunde gefunden und spiele viel“, erklärte sie der Vorsitzenden Richterin. Die Staatsanwaltschaft sieht in der 39-Jährigen eine Gefahr für die Allgemeinheit und befürwortet die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Der Prozess wird fortgesetzt.